Coronavirus

Gastro-Verbot bei Veranstaltungen

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Bei Veranstaltungen ist ab Freitag das Anbieten von Speisen und Getränken verboten.

Ausgenommen vom Gastro-Verbot sind ganztägige Aus- und Weiterbildungen, so Bundeskanzler Kurz in der Pressekonferenz am Montag. Zudem gilt bei allen Veranstaltungen eine Maskenpflicht und eine Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde.

Bei professionellen Veranstaltungen - ausgenommen ist der Privatbereich - mit mehr als 6 Personen Indoor und 12 Personen Outdoor müssen ab Freitag Sitzplätze zugewiesen werden. Neu ist auch die Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde. Die Bewilligungspflicht bleibt hingegen bei 250 Personen.

Die Teilnehmer-Obergrenze liegt bei 1.000 Personen Indoor und 1.500 Personen Outdoor.

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