Coronavirus

Handel tobt: Testpflicht als Dauerlösung

Teilen

Zugangstests im Handel gelten in der Woche nach Ostern – danach wird „evaluiert“. 

Wien. Wien, NÖ und das Burgenland müssen die Testkapazitäten hinauffahren: Vom 6. bis zum 10. April gilt Testpflicht beim Shopping, nötig wird ein maximal 2 Tage alter Schnelltest aus einer Teststraße sein. Ausgenommen sind Güter des täglichen Bedarfs.


Brisant: Dass diese Testpflicht am 12. April endet, ist unwahrscheinlich. Im Sozialministerium sprach man gestern bereits von ­einer Evaluierung am Wochenende davor: Sinken die Zahlen nicht, wird die Testpflicht verlängert. Dazu passt die Aussage von Vizekanzler Werner Kogler, der Tests den „Schlüssel für fast alles“ nennt.
280 Mio. Euro pro Woche Verlust. Protest gibt es allen voran vom Handel: Er muss die Zugangstests auch kon­trollieren, Handelsverbandsobmann Rainer Will rechnet mit Umsatzausfällen von 280 Mio. Euro pro Woche.


Tests in Unternehmen. Getestet werden sollen zudem alle Arbeitnehmer mindestens ein Mal pro Woche (PCR und Antigen) entweder von den Betrieben selbst, in Teststraßen oder Apotheken.
Maskenpause bremst Produktivität. Mehr noch ärgert die Arbeitgeber aber die FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz: „Die FFP2-Pflicht ist so nicht machbar, wenn das Arbeitsinspektorat nach 75-minütiger Arbeit mit Maske eine 30-minütige Tragepause vorschreibt“, so die Industriellenvereinigung.


Auch im Handwerk rechnet man mit einem Mehrbedarf bei den Facharbeitern von 20 % und mit Produktionsausfällen wegen der Maskenpause …(gü) 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.