Schutz vor "behördlicher Quarantäne"
Impfung in Tirol: Auch Schwangere werden geimpft
Nach Wien und Oberösterreich können jetzt auch in Tirol Schwangere gegen das Coronavirus geimpft werden.
Vertiefende Aufklärung in Impfzentren
Ab sofort ist es möglich, sich unter www.tirolimpft.at als Schwangere zu kategorisieren, teilte das Land am Mittwoch mit. Zudem können sich in Tirol nun auch alle zwölf bis 15-Jährigen für eine Impfung unter www.tirolimpft.at vormerken lassen.
Auch 12-15-Jährige
Nach der Zulassung von mRNA-Impfstoffen für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) kann sich diese Altersgruppe nun auch unter www.tirolimpft.at vormerken lassen. Die Termineinladungen werden jedoch weiterhin entsprechend der Priorisierung (Alt vor Jung sowie entsprechend den Berufs- und Risikogruppenkategorisierungen) vergeben. Abhängig von der vom Bund gelieferten Impfstoffmenge sollen auch impfwillige Kinder und Jugendliche noch im Sommer eine Impfung erhalten. Kinder unter 14 Jahren benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten und müssen von diesem oder einer volljährigen Person aus dem gemeinsamen Haushalt zum Impftermin begleitet werden.
Bereits 483.500 Tiroler geimpft
Ab dem kommenden Wochenende sollen bereits zahlreiche Personen in der Altersgruppe unter 50 Jahren geimpft werden. In Tirol wurden bisher insgesamt rund 483.500 Impfungen durchgeführt. Laut Eintragungen im e-Impfpass sind damit 43 Prozent der Tiroler Bevölkerung ein erstes Mal geimpft und 21,5 Prozent bereits vollimmunisiert.
Schutz vor "behördlichen Quarantäne"
Der Gesundheitsdirektor verwies zudem darauf, dass eine Covid-Impfung auch von einer behördlichen Quarantäne "schützen" kann. "Es besteht die Möglichkeit für die Behörden, unter gewissen Umständen geimpfte Personen ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung bei Kontakt mit einer infizierten Person anstelle einer engen Kontaktperson (K1) als K2-Person zu klassifizieren", erklärte Pollak. Das heißt, dass statt einer zehntägigen Quarantäne eine Verkehrsbeschränkung ausgesprochen werden kann. Die Entscheidung liege jedoch stets im Ermessen der jeweiligen Gesundheitsbehörde.
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