Coronavirus

Lugner-City: 20 Geschäfte auch für Ungeimpfte offen

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Richard Lugner erteilt der "Bändchen-Lösung", wie sie mancherorts bereits umgesetzt wird, um die 2G-Nachweise zu kontrollieren, eine Absage.

Seit Dienstag muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren. Einzelhändler sind verpflichtet, von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen - spätestens an der Kassa. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. Viele Händler, insbesondere Einkaufszentren, setzten für die Kontrollen Stempel, Schleusen und teils auch Securities ein. Zu den Stempeln sind jedoch noch rechtliche Fragen offen.

In ganz Österreich hat sich ein Gutteil der Einkaufszentren entschieden, Stempel zu verwenden. Beim Shoppingcenter Passage Linz etwa konnte man sich am Haupteingang nach Vorlage des Impfnachweises und eines Ausweises einen Stempel auf die Hand holen. Dieses freiwillige Angebot soll ermöglichen, dass man in den einzelnen Shops nicht mehr seine Dokumente vorweisen muss.

In der Lugner-City hingegen wird erst beim Eingang der jeweiligen Shops kontrolliert – auf Bändchen oder Stempel wolle man verzichten, so Lugner. Einer der Gründe sei, dass hier die Gefahr von Fälschungen bestehe. Auch 2G-Kontrollen an den Eingängen sind nicht geplant. Denn, so gab Lugner zu bedenken, es würden sich insgesamt 20 Geschäfte wie Supermärkte oder Filialen von Drogerieketten in der Lugner-City befinden, die auch Ungeimpfte betreten dürften.
 

Lockdown für Ungeimpfte


Ob Stempel oder Armbänder von der Verordnung gedeckt sind, blieb am Dienstag zunächst offen. In der Verordnung selbst heißt es: "Betreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises von Kunden in Kundenbereichen von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt."

Die Kontrollpflicht betrifft nur Händler, in denen Ungeimpfte seit der vierten Corona-Welle nicht mehr einkaufen dürfen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs, etwa in Supermärkten oder Drogerieketten, besorgen.

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