Coronavirus

oe24-EXKLUSIV: Die ersten Details zur neuen Corona-Verordnung

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oe24 liegt der Entwurf der neuen Corona-Verordnung exklusiv vor. Aus für Gesichtsvisiere, Maskenpflicht beim Sport und Trinken im Freien nach der Sperrstunde erst mit 51 Meter Abstand vom Lokal. Mega-Chaos: Die Verordnung wird erst am Sonntag, statt Freitag in Kraft treten.

Die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) für Donnerstagfrüh angekündigte Verordnung zur weiteren Verschärfung der Corona-Maßnahmen lässt weiter auf sich warten. Wie oe24 erfuhr, wird die Verordnung zwar noch im Laufe des Donnerstagabends veröffentlicht werden, aber erst mit Sonntag, 0 Uhr in Kraft treten. Also zwei Tage später als geplant! Ursprünglich hätte die Verordnung mit Freitag, 0 Uhr in Kraft treten sollen. Man wolle den Menschen genügen Zeit geben, um sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
 

ÖVP-Regierungsmitglieder "entsetzt", Opposition tobt

Auf der ÖVP-Seite zeigte man sich ob der Verzögerung und "Verordnungs-Chaos" hingegen "entsetzt". "Anschober hat seinen Laden einfach nicht im Griff, das geht so nicht mehr", so ein ÖVP-Regierungsmitglied zu oe24. Auch die Opposition tobt. "So geht das nicht", so Vize-Klubobmann Niki Scherak. "Es kennt sich keiner mehr aus", zeigte sich auch der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried entsetzt. Und FPÖ-Chef Norbert Hofer schäumt: "Das ist dilettantisch und eine Pflanzerei!"
 

Aus für Gesichtsschilder, mit Übergangsfrist von 10 Tagen

Scheinbar gab es bei der Ausarbeitung der Verordnung noch Diskussionsbedarf: Aus dem Verordnungs-Entwurf, der oe24 exklusiv vorliegt, geht noch immer nicht klar hervor, ob die umstrittenen Face-Shields verboten werden. Der entsprechende Paragraph wurde zuerst eingefügt und danach wieder durchgestrichen.
 
Wörtlich heißt es in dem Entwurf: 
 
"Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen." Der Zusatz "eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung" wurde in dem Entwurf gestrichen. 
 
Laut oe24-Informationen soll aber ein Aus für Gesichtsvisiere kommen - allerdings mit einer Übergangsfrist. Tourismusminister Elisabeth Köstinger kündigt im Interview bei FELLNER! LIVE auf oe24.TV an, dass es eine Übergangsfrist von 10 Tagen geben wird. 
 
Video zum Thema: Aus für Gesichtsschilde
 

Babyelefant-Comeback: 1-Meter-Abstandsregel wird wieder Pflicht

 
Laut dem oe24 vorliegenden Verordnungs-Entwurf feiert auch der Babyelefant ein Comeback. Die 1-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum wird wieder eingeführt.  In der Verordnung heißt es: "Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten"
 
Gesundheitsminister Anschober bestätigte das bereits: Jetzt werde der Ein-Meter-Abstand im öffentlichen Raum "wieder verankert als rechtsverbindliche Vorgabe", so Anschober.
 

Alkohol im Freien darf man erst 51 Meter vom Lokal entfernt trinken 

Künftig darf man nach der Sperrstunde Getränke im Umkreis von 50 Metern des Lokals nicht mehr konsumieren: "Nach der Sperrstunde dürfen alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten nicht konsumiert werden."
 

Sechs Kinder zusätzlich zu sechs Erwachsenen in Lokalen erlaubt 

Auch beim Punkt, der die maximale Anzahl der Kinder festlegt, die in einem Lokal an einem Tisch sitzen dürfen, birgt noch Spekulationsspielraum. Hier dürfte zu den erlaubten sechs Erwachsenen auch zusätzlich sechs Kinder erlaubt sein.

Im Verordnungs-Entwurf heißt es wörtlich: "Sofern es sich nicht um eine Besuchergruppe gemäß Abs. 1a Z 2 oder Abs. 1b Z 2 handelt, dürfen an einem Tisch höchstens sechs Personen Platz nehmen. In diese Personenhöchstgrenze nicht einzurechnen sind insgesamt höchstens sechs minderjährige Kinder dieser Personen oder Minderjährige, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen.“

Maskenpflicht ab sofort auch beim Sport

Die Maskenpflicht wird ausgeweitet: So müssen Masken künftig auch beim Sport (!) getragen werden. Wörtlich heißt es im Entwurf: "Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt."

Keine Speisen und Getränke bei Veranstaltungen bis zu 4 Stunden 

Die Veranstaltungs-Höchstgrenzen werden wie angekündigt indoor auf maximal 1.000 Gäste und outdoor auf maximal 1.500 Gäste reduziert. Getränke und Speisen sollen zumindest für vier Stunden während einer Veranstaltung nicht verabreicht werden: "Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken sowie für die Sperrstundenregelung gilt § 6 mit der Maßgabe, dass erst ab einer Veranstaltungsdauer von mindestens vier Stunden Speisen und Getränke verabreicht werden dürfen.

Nach oe24-Informationen wird zurzeit im Gesundheitsministerium an den Details der Verordnung gearbeitet. "Da ändert sich noch ein bisschen was", heißt es aus dem Ministerium. Gegen Mittag will man die Verordnung veröffentlichen. 
 
Niki Fellner
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