Österreich

Kritik an Corona-Maßnahmen ist keine Weltanschauung

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Die Kündigung einer Tiroler Pflegerin beim Samariterbund, die sich geweigert hat Maske zu tragen, war rechtens. So urteilte der Oberste Gerichtshof. 

Der OGH stellte dabei ausdrücklich klar: Kritik an den Corona-Maßnahmen kann nicht als Weltanschauung gewertet werden. Die Kündigung bedeute somit keine Diskriminierung der Frau.

Angeblich Teil ihrer Weltanschauung

Sie war laut "Standard" (Donnerstag-Ausgabe) als freie Mitarbeiterin beim Samariterbund in der Familien- und Jugendbetreuung tätig. Trotz wiederholter Aufforderungen und Androhung von Konsequenzen weigerte sie sich, die angesichts der Pandemie vorgeschrieben Maske zu tragen. Sie focht ihre Kündigung beim Arbeitsgericht mit dem Argument an, sie sei diskriminiert worden. Denn ihre Kritik an der Maske sei als Teil ihrer Weltanschauung zu werten.

Bescheid des Höchstgerichts

Das ist nicht der Fall, befand der OGH. Der Begriff der "Weltanschauung" sei eng mit dem Begriff der "Religion" verwandt. Es handle sich dabei um eine "Leitauffassung von der Welt als einem Sinnganzen" und um ein "individuelles Lebensverständnis". Kritische Auffassungen über einzelne Verordnungen oder Gesetze würden davon nicht erfasst, erläuterte das Höchstgericht - und bestätigte die Entscheidung des Tiroler Arbeitsgerichts, das die Klage abgewiesen hatte.

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