Coronavirus

Quarantäne-Aus: Das gilt ab heute

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Die Corona-Quarantäne ist seit Mitternacht Geschichte. Das sind die neuen Regeln. 

Wien. Eine Corona-Absonderung gibt ab Mitternacht es selbst für Infizierte nicht mehr. Jene, die sich fit und gesund fühlen, dürfen „verkehrsbeschränkt“ das Haus verlassen, Lokale besuchen, zur Arbeit gehen. Einzige

Bedingung: Sie müssen dabei eine Maske tragen. Auch gilt: Mit dem Wegfall der sogenannten Absonderungsbescheide muss jeder sich wieder aktiv krankschreiben lassen. Während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss wieder ein Arzt aufgesucht werden – außer, man fühlt sich zu krank. Das gilt ab heute in Österreich:

Job: Symptomlose jetzt wieder am Arbeitsplatz

➔ Arbeitsplatz: Infizierte, die sich fit fühlen und symptomlos sind, können wie gewohnt in die Arbeit gehen. Sie müssen dabei aber durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Ausnahme: im Freien bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen ­Arbeitskollegen. Eigentümlich ist: Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz Infizierte unter sich sind. Ausgenommen davon sind vulnerable Settings wie Spitäler, Altenheime etc. Betriebe können Infizierten ­allerdings verbieten, zur Arbeit zu kommen. Es gilt schließlich das Hausrecht.

Gastro: Für Infizierte ist Essen und Trinken untersagt

➔ Verbote und Masken-Tanz: Infizierte dürfen in ­Lokale, Restaurants. Konsumation ist für sie aber nicht möglich, da dabei ja die Maske abgenommen werden müsste. Maskenlos einen G’spritzen trinken, geht nur im Gastgarten, wenn genug Sicherheitsabstand ist. Auch in die Disco dürfen Infizierte, allerdings nur mit Maske. Tanzen ja, trinken nein.

Schwimmbad: Maske beim Schwimmen im Becken

➔ Freizeit: Infizierte dürfen wieder in die Bäder. Die Maske dürfen sie aber nur dann abnehmen, wenn ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann. Im Becken herrscht für Infizierte Maskenpflicht.
Überprüft werden diese teilweise absurden ­Corona-Regeln allerdings nicht. Fitnesscenter dürfen ebenfalls besucht werden – nur mit Maske..

Krankenhaus: Auch mit Maske verboten

➔ Vulnerabel: Spitäler, Pflegeheime, Volksschulen und Kindergärten dürfen von Covid-Positiven selbst mit Maske ausnahmslos nicht betreten werden.
➔ Kinder: Positiv getestete Kinder dürfen nicht in den Kindergarten oder in die Volksschule kommen, ­Pädagogen und Lehrer schon.
➔ In den Öffis: Maske ist für Infizierte durchgehend Pflicht. In Wien müssen auch Nicht-Positive weiter Maske tragen.
  

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