Coronavirus

Sonderbetreuungszeit für positive Kinder

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Die Sonderbetreuungszeit für Eltern corona-positiver Kinder wird nun doch verlängert. Die entsprechende Regelung war mit Ende des letzten Schuljahres ausgelaufen, vor allem die Arbeitnehmerseite hatte auf eine Verlängerung gedrängt. 

Nun steht ein gemeinsamer Antrag der beiden Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne auf der Tagesordnung des heutigen Sozialausschusses, wonach die Sonderbetreuungszeit rückwirkend mit Schulbeginn am 5. September bis Jahresende wieder eingeführt wird.

Rechtsanspruch auf eine Sonderbetreuungszeit  

Mit der geplanten Änderung des Arbeitsvertragsrechts bekommen Eltern von positiv auf das Corona-Virus getesteten Kindern einen Rechtsanspruch auf eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen. Für die Eltern gibt es während dieser Betreuungszeit eine Fortzahlung ihres Entgeltes. Das gilt für Eltern von Kindern in Kindergärten und Krabbelstuben bzw in Volksschulen, wenn diese aufgrund einer Verkehrsbeschränkung die Einrichtung nicht besuchen dürfen. Ebenfalls einbezogen werden darüber hinaus Eltern von Kindern bis zum 14. Lebensjahr, sofern Klassen oder Kindergruppen behördlich geschlossen wurden. Außerdem gilt die Sonderbetreuungszeit auch für die Betreuung von Menschen mit Behinderung. Können Menschen aufgrund ihrer Behinderung keine FFP2-Maske tragen, kann für diese, wenn sie deswegen zu Hause betreut werden müssen, auch Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ist, dass die Betreuung des Kindes bzw. des Menschen mit Behinderung notwendig ist. Eine solche Notwendigkeit ist dann gegeben, wenn keine andere geeignete Betreuungsmöglichkeit, um die sich der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bemühen muss, besteht.

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