Coronavirus

Stadt Salzburg weitet Maskenpflicht aus

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Alle Amtsgebäude und der Recyclinghof ab Montag betroffen.

Salzburg. Wegen der aktuellen Covid-19-Fälle müssen ab Montag, den 20. Juli, die Kunden in allen Amtsgebäuden der Stadt Salzburg wieder verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zuletzt hatte sich die Maskenpflicht lediglich auf zwei größere Amtsgebäude mit starkem Bürgerverkehr beschränkt. Wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, sollen auch die Bediensteten Maske tragen.

Wie die Stadt mitteilte, betreffe letzteres insbesondere die öffentlich zugänglichen Bereiche im Gebäudeinneren, also schmale Gänge, Stiegenhäuser oder Aufzüge. Wo es bereits Schutzvorrichtungen wie Plexiglasscheiben gibt, müssen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung keine zusätzliche Maske aufsetzen. Die neue Regelung gilt in gut einem Dutzend Gebäuden - etwa dem Schloss Mirabell oder dem Rathaus

Im Recyclinghofs der Stadt Salzburg gilt die Maskenpflicht auch im Freien. Noch keine Notwendigkeit für Einschränkungen sieht die Gesundheitsbehörde hingegen in den städtischen Bädern oder für Besucher von Schloss Hellbrunn. Dort könne man die Situation aktuell durch die Steuerung der Besucherhöchstzahlen regeln. Städtische Bestattung, Friedhof und andere Einrichtungen der Stadt können - so nötig - zudem je nach Situation selbst Maßnahmen setzen.

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