Hotels in Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Salzburg haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstentgang von März.
Wien. Tausende Hoteliers und Gastronomiebetriebe in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten warten noch immer auf Entschädigung für ihren Verdienstentgang für die ersten zwei Wochen ab 15. März. Maßgeblich sei damals das Epidemiegesetz gewesen, das eine Entschädigung vorsieht, und nicht das erste Covid-Gesetz, so Lukas Prodinger vom Tourismus-und Steuerberater Prodinger laut einer Aussendung vom Dienstag.
Allein aus Salzburg und Tirol gebe es 10.000 Anträge von Betrieben, die auf die Auszahlungen des Verdienstentgangs warten, hieß es zur APA. Zuständig sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften, doch dort gebe es keine Ressourcen, die vielen Anträge zu bearbeiten.
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Hotels in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten wurden im März geschlossen, bevor die Regierung mit dem "Covid-19-Maßnahmengesetz" die Schadenersatzansprüche für stillgelegte Unternehmen gestrichen hat. Dadurch haben sie Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstentgang. Um wie viel Geld es dabei geht, konnte man bei Prodinger nicht sagen.
Es sei aber "äußerst wichtig", die Entschädigungen in den nächsten Tagen auszuzahlen, appelliert Prodinger. Die jüngsten Reisewarnungen hätten zu Einbrüchen bei den Buchungen für die kommende Wintersaison geführt, was sich "katastrophal" auf die Liquidität der Betriebe auswirke. "Anzahlungen für gesicherte Buchungen bleiben aus und es fehlen die finanziellen Mittel, um über den Herbst zu kommen."