Coronavirus

Umsatzersatz bis 30% des Umsatzes und 60.000 Euro/Monat

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Finanzminister Blümel kündigt einen Ausfallbonus an.

"Mit dem Ausfallsbonus geben wir den Unternehmen finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie.", kündigte Finanzminister Blümel in der Pressekonferenz an. Mit dieser zusätzlichen Hilfe können bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat beantragt werden, je nach Betroffenheit des Unternehmens. "Damit geben wir allen schwer getroffenen Unternehmen mehr Luft und Liquidität, nicht nur den geschlossenen Betrieben", so Blümel.

Das bedeutet, jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen.

Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B.: 16.2. für Jänner), erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst mit wenigen Klicks monatlich gestellt werden. Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000–Antrages.

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