Coronavirus

Wiener Lokal lockt mit Billig-Aktion vor Alkoholverbot

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Ab Montag dürfen keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden.

Wien. Ab Montag kommender Woche treten neue Lockdown-Regeln in Kraft – darunter auch das Aus für Punschstände und Verkauf von Alkoholverkauf per Take-away. Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr weiterhin gestattet. Dabei dürfen aber keine offenen alkoholischen Getränke verkauft werden. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Da den Gastronomen mit Punschständen nur noch dieses Wochenende bleibt, wollen sie natürlich ihre Ware an den Kunden bringen. Ein Wiener Café sorgt derzeit mit einem Billig-Angebot für Aufsehen. 

"Glühmost, Wein, Bier, Café - alles um nur 3 Euro"

''Glühmost, Wein, Bier, Café – alles um nur 3 Euro'', schreibt das Lokal "Café Zuckergoscherl" am Rochusmarkt im 3. Bezirk auf seiner Facebook-Seite. Damit will das Café noch einmal Alkohol, wie Glühmost zum Mitnehmen, verkaufen, bevor es am Montag damit vorbei ist. "Besuch uns - nur noch an diesem Wochenende dürfen wir Alkohol verkaufen", schreibt das Lokal.

Wiener Lokal lockt mit Billig-Aktion vor Alkoholverbot
© Facebook
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Aufregung um Punschstände

Am vergangenen Wochenende sorgten Menschenmassen trotz Lockdowns vor den Punschständen im ersten Wiener Bezirk für Aufregung. Punschstände gelten als Take-aways und das war bis jetzt erlaubt. Die Konsumation der Getränke ist erst 50 Meter weit entfernt vom Ausschank erlaubt. Das ändert sich nun ab Montag. Es kommt ein Alkoholverbot bei Take-away. Damit will man größere Ansammlungen vor Punsch-Standln verhindern. Allerdings ist dies kein allgemeines Alkoholverbot im Freien.

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