So kaufen Sie wirklich günstig

10 Tipps für die besten Black Friday Schnäppchen

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So kommen Verbraucher zu den tatsächlich besten Angeboten.

Keine Frage: Der Black Friday ist auch in Österreich angekommen und dürfte dem Handel dieses Jahr einen neuen Rekordumsatz bringen. Schon in den Jahren 2014 und 2015 hat sich der aus den USA stammende Shoppingtag auch hierzulande zu einem Highlight für Schnäppchenjäger entwickelt. Vielen Verbrauchern fällt es angesichts der zunehmenden Werbeflut und den unzähligen Rabattaktionen aber schwer, den Überblick zu behalten.

10 Top-Tipps

Folgende zehn Tipps helfen Schnäppchenjägern dabei, sich am Black Friday , der in diesem Jahr am 25. November über die Bühne geht, im Rabattdschungel zurecht zu finden.

  1. Einen Einkaufszettel schreiben

    Verbraucher sollten sich schon vor dem Black Friday überlegen, welche Produkte sie kaufen möchten. Wie vor dem Einkauf im Supermarkt können sie hierfür einen Einkaufszettel schreiben. Auf ihm sollten bestmöglich nicht einzelne Produkte, sondern Warengruppen stehen: Die Chancen, einen Fernseher mit 55 Zoll und einer Auflösung von 4K unter 500 Euro zu finden, sind beispielsweise deutlich höher als die, ein ganz bestimmtes Modell für diesen Preis zu ergattern.
     
  2. Preis- und Angebots-Wecker nutzen

    Wer bei der Suche nach dem passenden Angebot Zeit sparen möchte, kann entsprechende Werkzeuge für sich arbeiten lassen: So informieren Preiswecker von Preisvergleichsportalen Verbraucher, sobald der Preis für ein Produkt unter einen freiwählbaren Betrag rutscht. Außerdem gibt es auch Apps, in die Verbraucher Schlüsselwörter wie "PlayStation", „iPhone“, "Sneakers", "Lego" oder "Parfüm" festlegen können. Sobald ein entsprechendes Angebot verfügbar ist, informiert sie die Anwendung per Push-Nachricht.
     
  3. Kühlen Kopf bewahren

    Glaubt man der Werbung, sind viele Produkte am Black Friday nur für kurze Zeit oder nur in begrenzter Stückzahl erhältlich. Händler wollen Verbraucher so zu übereilten Käufen verleiten. Laut dem Verbraucherportal mydealz empfiehlt es sich, einen kühlen Kopf zu bewahren. Viele Rabattaktionen wiederholen sich. Zudem bieten immer mehrere Händler das gleiche Produkt zu ähnlichen Preisen an.
     
  4. Rabattangaben immer kritisch hinterfragen

    Mit bis zu 90 Prozent Rabatt warben Händler letztes Jahr am Black Friday. Verbraucher sollten sich von allzu gut klingenden Werbeversprechen jedoch nicht täuschen lassen. Wie eine mydealz-Analyse zeigt, konnten Verbraucher letztes Jahr nicht 90, sondern durchschnittlich nur 43,8 Prozent sparen. Der Grund für den Unterschied? Viele Händler berechnen den Rabatt nicht ausgehend vom tatsächlichen Markt-, sondern vom oft deutlich höheren Unverbindlichen Verkaufspreis. Wer nicht in die "Rabattfalle" tappen möchte, sollte die Preise vor dem Kauf deshalb mithilfe von Preisvergleichsportalen (geizhals, preisjäger, idealo, etc.) vergleichen.
     
  5. Auf das Kleingedruckte und auf Prüfsiegel achten

    Neben bekannten Händlern werben zum Black Friday auch kleinere Online-Shops mit Sonderangeboten. Wer sich unsicher ist, ob ein Händler seriös ist, sollte gezielt nach dem Impressum, Hinweisen zum Datenschutz oder der Widerrufsbelehrung suchen. Auch Prüfsiegel wie das von Trusted Shops zeigen, dass es sich um einen seriösen Händler handelt. Fehlen die oben genannten Angaben und ein Siegel, sollten Verbraucher lieber vom Einkauf bei diesem Händler absehen.
     
  6. Vorsicht bei Bestellungen im Ausland

    Zeitgleich zu Österreich findet der Black Friday auch in vielen anderen Ländern der Welt statt, in Großbritannien, den USA und Kanada beispielsweise. Einige Produkte scheinen bei Online-Shops aus diesen Ländern besonders günstig zu sein. Beim Import von Waren werden ab einem bestimmten Bestellwert jedoch Zollgebühren in Höhe von 19 Prozent des Warenwerts fällig. Die Untergrenze liegt eigentlich bei 22, praktisch aber bei 27 Euro, da der Zoll Gebühren unter 5 Euro nicht berechnet. Um unnötige Gänge zum Zoll zu vermeiden, sollten Verbraucher Händler aus dem EU-Ausland immer dazu anhalten, die Rechnung für die Zollbeamten gut sichtbar außen am Paket anzubringen.
     
  7. Rabattgutscheine clever einsetzen

    Passionierte Schnäppchenjäger setzen auf eine Kombination mehrerer Preisvorteile. Zu ihnen zählen neben Sonderangeboten auch Rabattgutscheine. Diese finden sich auf Portalen wie Gutscheinsammler.de. Geben Verbraucher den entsprechenden Code während der Bestellung ein und ist dieser noch gültig, senkt sich der Kaufpreis automatisch. Zusätzlich zum am Black Friday und Cyber Monday ohnehin niedrigerem Angebotspreis sparen Verbraucher so zusätzlich.
     
  8. Zahlungen per Überweisung vermeiden

    Bestellungen sollten Verbraucher bestmöglich nicht per Überweisung bezahlen. Ist diese einmal erfolgt, kann sie in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bleibt die Lieferung der Ware aus oder wird diese beschädigt zugestellt und der Händler verweigert den Umtausch, ist das Geld damit verloren. Verbraucher sollten ihren Internetkauf deshalb besser per Kreditkarte, Lastschrift oder via PayPal bezahlen. Abbuchungen und Belastungen der Kreditkarte kann innerhalb von acht Wochen widersprochen werden. PayPal bietet einen Käuferschutz an.
     
  9. Versandkosten berücksichtigen

    Hohe Versandkosten können die ursprüngliche Preisersparnis schnell aufsaugen. Vor dem Kauf sollten Verbraucher deshalb einen Blick auf das "Kleingedruckte" werfen. Denn was hilft es schon, wenn beispielsweise ein Fernseher 50 Euro günstiger als bei anderen Händlern ist, für die Zustellung per Kurier aber 60 Euro fällig werden? Welche Kosten für den Versand entstehen, erfahren Verbraucher während des Bestellprozesses.
     
  10. Beim Erhalt beschädigter Ware nicht in Panik verfallen

    Auch wenn die bestellte Ware beschädigt ist, sollten Verbraucher einen kühlen Kopf bewahren. Gemäß des Fernabsatzvertrags können sie den Kauf bis zu 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen und die Ware zurücksenden. Darüber hinaus vermutet der Gesetzgeber bei Mängeln bis zu sechs Monate nach dem Kauf, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand und der Käufer ihn nicht zu verantworten hat. Der Verbraucher muss die Kosten also in der Regel nicht tragen, sondern kann um einen Umtausch oder die Rückerstattung des Kaufbetrags bitten.
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