EU-Kommission

Kampf gegen Kinderpornografie im Netz

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Das deutsche Bundeskabinett hat neue Eckpunkte beschlossen, um härter gegen Kinderpornografie vorgehen zu können. Nun schließt sich auch die EU-Kommission dem Kampf an.

Anfang des Jahres forderte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner härtere Strafen bei Sexualdelikten. Auf ihrer Agenda: Schon der wissentliche Zugriff auf Kinderpornoseiten soll strafbar werden. Bisher stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Bereits im neuen Gewaltschutzpaket, das ab 6. Juni in Kraft treten wird, soll dieser Punkt enthalten sein. Die Europäische Kommission schlägt nun in die gleiche Kerbe.

"Können diese Verbrechen nicht hinnehmen"

Zwei Vorschläge für neue Vorschriften zur verstärkten Bekämpfung von Menschenhandel, sexuellem Missbrauch von Kindern, sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie wurden verabschiedet. Darunter befindet sich auch die von Bandion-Ortner geforderte Bestrafung bei Betrachtung von Kinderpornografie im Internet. "Wir können diese Verbrechen, die vor keiner Grenze halt machen, nicht hinnehmen“, erklärte Jacques Barrot, Vizepräsident der EU-Kommission.

Blockade von Kinderpornoseiten
Die Vorschläge sollen im EU-Ministerrat diskutiert werden und nach Genehmigung in nationales Recht umgesetzt werden. Weiter wird an der Möglichkeit gearbeitet, den Zugang zu Kinderpornoseiten zu blockieren. Die deutsche Bundesregierung hat zu diesem Thema am Mittwoch Eckpunkte zu einem Gesetzesentwurf beschlossen.

Sperrliste
Demnach sollen alle deutschen Anbieter dazu verpflichtet werden, den Zugang zu Kinderpornoseiten zu erschweren. Dazu soll eine Technik eingesetzt werden, die kritische Internetadressen blockiert. Aufgerufene Webseiten werden dann von den Anbietern mit einer Sperrliste des Bundeskriminalamtes abgeglichen und der Zugang gegebenenfalls verweigert. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) rechnet allerdings nicht damit, dass das Gesetz vor der kommenden Bundestagswahl im September verabschiedet wird.

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