Entscheidung ermöglicht Klagen, die der IT-Reise verhindern wollte.
Ein englisches Berufungsgericht hat nun Klagen gegen Google
durch britische Apple
-Nutzer wegen Verletzung ihrer Privatsphäre zugelassen. Dabei geht es um Cookies, die gegen den Willen dreier User auf ihren Computern abgelegt wurden, erklärte die sogenannten Google Action Group in einer Aussendung am Montag. Diese Gruppe wurde eingerichtet, um die Klagen zu verwalten.
Argumente zurückgewiesen
Google hatte argumentiert, das Problem sei nicht schwerwiegend genug und den drei britischen Nutzern sei kein finanzieller Schaden entstanden. Das Gericht meinte jedoch, dass die Klagen schwerwiegende Fragen aufwerfen würden. "In ihnen geht es um eine angeblich heimliche und verdeckte Verfolgung und Zusammentragung von Informationen von häufig sehr privater Art." Das Urteil lege deutlich dar, wie Google von seinen Werbediensten profitiert, die auf der Verfolgung von Cookies beruhen, und erklärte, dass Unternehmen erwirtschafte "durch den DoubleClick-Dienst einen Jahresüberschuss von Milliarden von Dollar". Ein DoubleClick-ID-Cookie, das im Browser eines Nutzers platziert wird, sammlet Daten wie etwa Surfgewohnheiten, gesellschaftliche Klasse, Rasse und Volkszugehörigkeit, sexuelle Vorlieben, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, religiöse und politische Überzeugungen, geistige und körperliche Gesundheit und die finanzielle Situation.
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Diese Informationen wurden im Rahmen eines sogenannten "Safari-Workaround" unter Umgehung der Standard-Datenschutzeinstellungen des Safari-Webbrowsers von Apple gesammelt, die das Verfolgen von Cookies 2011 und 2012 neun Monate lang nicht vorsahen. "Aufgrund der Verwendung des Safari-Workarounds während des relevanten Zeitraums erlangte die Beklagte ohne Kenntnis oder Zustimmung der Safari-Nutzer die genannten privaten und persönlichen Daten und zeichnete sie auf", erklärte das Gericht.
Weg für zahlreiche Klagen geebnet
Die Entscheidung öffne nun die Tür für Klagen durch all jene Briten, die vom Sommer 2011 bis zum Frühling 2012 Apple-Computer, iPhones und iPads genutzt haben. Einer der drei Kläger, Marc Bradshaw, begrüßte die Entscheidung: "Dies ist ein Sieg von David gegen Goliath. Das Berufungsgericht hat versichert, dass Google seine umfangreichen Mittel nicht dazu verwenden könne, sich englischer Rechtsprechung zu entziehen. Gewöhnliche Computernutzer wie ich erhalten jetzt das Recht, diesen Giganten gerichtlich für sein inakzeptables, unmoralisches und unrechtmäßiges Verhalten zur Verantwortung zu ziehen."
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