Datenschützer macht mobil

Facebook: Klage wegen Gesichtserkennung

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Grund: Die Funktion sei ohne Einwiligung der Nutzer eingeführt worden.

Im Streit über die automatische Gesichtserkennung auf Fotos haben deutsche Datenschützer den Druck auf Facebook erhöht. Das soziale Online-Netzwerk sei nicht der Aufforderung nachgekommen, die Funktion mit deutschen und europäischen Regelungen in Einklang zu bringen, erklärte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Donnerstag. Nun bereite man rechtliche Schritte vor.

Facebook-Anwender können Fotos auf die Plattform laden und die Bilder mit Namen der abgebildeten Personen aus dem Kreis der eigenen Kontakte verknüpfen. Einmal markierte Facebook-"Freunde" können danach automatisch in den Bildern des Anwenders gefunden werden - möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung. Wer das verhindern will, muss die Funktion extra abstellen. Die Einstellungen lassen sich in den " Privatsphäre-Einstellungen " überprüfen (unter dem Punkt "Funktionsweise von Markierungen").

Die Hamburger Datenschützer kritisierten, Facebook habe die Gesichtserkennungsfunktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne eine "unmissverständliche Einwilligung" einzuholen. Diese sei für die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Gesichtsprofile jedoch erforderlich. Caspar hatte dem Unternehmen im Oktober eine Frist gesetzt, um auf seine Forderungen einzugehen.

"Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen", erklärte Caspar. Mögliche Konsequenzen seien ein Bußgeld sowie eine Ordnungsverfügung, mit der man Facebook das beanstandete Verhalten untersage.
 

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