Online-Überwachung

Grüne planen Verfassungsklage

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Die Grünen planen jetzt eine Sammelklage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen das neue Sicherheitspolizeigesetz.

Grund sind die darin enthaltenen Erweiterungen der Polizei-Befugnisse zur Handy- und Internetüberwachung. Der nun erlaubte Zugriff auf Internetprotokolladressen (IP-Adressen) sei eine klare Verletzung des im Staatsgrundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses sowie des Telekommunikationsgesetzes, erklärte der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz am Freitag in einer Pressekonferenz.

Ohne Anlassfall wenig Chancen
Ob die Grünen mit ihrer Klage durchkommen, ist allerdings fraglich, da für eine Verfassungsklage eigentlich ein Anlassfall notwendig ist. Pilz gab sich freilich siegessicher: Von Ankündigungen seitens Telekommunikationsfirmen, ebenfalls entsprechende Beschwerden einzubringen, fühlt er sich bestärkt. Weiters verwies er auf einen negativen Bescheid der Datenschutzkommission zur gesetzlichen Deckung des Zugriffs auf IP-Adressen. Die Entscheidung über das Problem der "Aktiv-Legitimation" zur Einbringung der Klage liege letztendlich beim Verfassungsgerichtshof selbst, räumte er ein. Eingebracht werden soll diese jedenfalls zusammen mit den Unterstützern der Initiative gegen Überwachungsmaßnahmen "Platterwatch".

Parlamentsantrag
Über die genaue Vorgangsweise lässt sich Pilz derzeit von seinen Anwälten beraten. So werde man etwa von den unterstützenden Einzelpersonen persönliche Vollmachtserklärungen einholen müssen, meinte er. Nebenbei versucht der Grüne im Parlament Mehrheiten für einen Drittelantrag - den ein Drittel der 183 Abgeordneten beim VfGH einbringen kann - zu finden. Besondere Hoffnungen setzt er dabei in SP-Klubobmann Josef Cap, der stets versprochen habe, sich für mehr parlamentarische Demokratie einzusetzen.

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