Kündigungsfrist, etc.

2016 bringt Vorteile für Handykunden

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Roaming und Rufnummern-Mitnahme werden ebenfalls billiger.

Wer seinen Handyvertrag kündigen will, braucht ab 2016 weniger Geduld. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sinkt die Kündigungsfrist von drei auf ein Monat . Die Verkürzung gilt ab dem 27. Februar für alle ab da neu abschlossenen Verträge, sowohl im Mobilfunk als auch bei Festnetz und Internet. Zudem sinken die Roaming-Gebühren in der EU erneut - bevor sie 2017 komplett auslaufen.

Wettbewerb soll angekurbelt werden
Die TKG-Novelle, die das Ziel hat, den Breitbandausbau in Österreich zu erleichtern, sieht auch vor, dass Betreiber von Kommunikationsdiensten dem Teilnehmer die Vertragsbeendigung innerhalb von maximal einem Monat ermöglichen müssen. Damit soll der Wettbewerb zwischen den Betreibern angekurbelt werden.

>>>Nachlesen: Handy-Verträge: Aus für Kündigungsfrist

Rufnummernmitnahme
Weiters soll die Verordnung zur Rufnummernportierung, also die Mitnahme der alten Nummer beim Anbieterwechsel, auf Festnetzanbieter ausgeweitet werden. Bei Handys sinkt die Gebühr für die Mitnahme von 19 auf 10 Euro. Bei Mitteilungen über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird künftig etwa auch ein SMS reichen, denn statt schriftlich muss die Mitteilung nur mehr in "geeigneter Form" erfolgen. Das Recht auf Papierrechnung sowie Content- und Mehrwertdienste werden hingegen klarer und konsumentenfreundlicher geregelt.

>>>Nachlesen: Rufummer-Mitnahme wird deutlich billiger

Roaming
Im Mai 2016 sinken darüber hinaus die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union erneut. Konkret dürfen sie dann fünf Cent je Megabyte oder je Gesprächsminute und zwei Cent je SMS nicht überschreiten. Mit 15. Juni 2017 werden die Roaming-Gebühren gänzlich abgeschafft. Dafür wurde die Netzneutralität aufgeweicht, für manche Kritiker ist sie sogar geopfert worden.

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