„Server nicht gefunden“

kinox.to & movie4k.to bereits gesperrt

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Heimischer Provider hat die verpflichtende Sperre bereits umgesetzt.

Wie berichtet, hat der Verein für Anti-Piraterie (VAP) mit seinen Anträgen auf Zugangssperren von Webseiten mit illegalen Inhalten einen ersten Erfolg davon getragen. Wie am Donnerstag mitgeteilt wurde , hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs der Portale movie4k und kinox erlassen. Betroffen davon sind die Provider A1, Drei, Tele2 und UPC.

UPC blockiert die Seiten bereits
Welche technischen Mittel für die Sperren verwendet werden, obliege den Internetprovidern. Als erster heimischer Provider hat UPC die Sperre noch am Donnerstagabend umgesetzt. Wenn Nutzer eines der beiden Streaming-Portale aufrufen möchten, erscheint die Fehlermeldung „Server nicht gefunden“:

kinox.to & movie4k.to bereits gesperrt
© Screenshot

Bei Tele2, A1 und Drei sind die Seiten hingegen noch erreichbar (Stand: 3. Oktober, 9:00 Uhr). A1 wird am Freitag eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen abgeben. Derzeit beschäftige sich die Rechtsabteilung mit dem Fall. Bei Tele 2 heißt es, dass man die einstweilige Verfügung erst kürzlich erhalten habe und nichts dazu sagen könne. Drei wolle sich natürlich an die gesetzlichen Vorhaben halten. Zuvor müsse man sich die einstweilige Verfügung aber noch ganz genau anschauen.

Politik
Als erste politische Partei haben sich die NEOS zu Wort gemeldet. Und Niko Alm, NEOS-Sprecher für Netzpolitik, äußerte sich dazu, wie schon zu dem entsprechenden Urteil des Obersten Gerichtshofes, sehr kritisch: "Wieder einmal wird an dieser Stelle nur Kosmetik betrieben. Die Sperrung dieser beiden Streamingportale kann das Problem illegal im Internet angebotener Inhalte nicht lösen, nur kaschieren und verschieben. Durch solche Verfügungen wird unnötig Energie in die Errichtung einer Blockade-Infrastruktur gesteckt und damit die Möglichkeit geschaffen, andere vielleicht legale, aber unwillkommene Inhalte zu sperren." Er fordert andere Lösungen und nimmt auch die EU in die Pflicht.

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