Konsumentenschützer klagen gegen Einkaufen per Druck auf einen am Elektrogerät.
Einen kleinen WLAN-Knopf an die Waschmaschine kleben und Waschmittel oder andere Produkte des täglichen Bedarfs fortan per Knopfdruck nachordern - solche Bestellknöpfe ( Dash Buttons ) für zahlreiche Produktgruppen (inklusive Bier, Champagner, etc.) bietet Amazon Kunden seit 2016 in Österreich und Deutschland an. Ob der Online-Händler das bei unseren Nachbarn aber weiterhin tun darf, soll jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München entscheiden. Die Verhandlung dort beginnt am Donnerstag (10. Jänner).
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Erste Instanz brachte Niederlage für Amazon
Den Prozess in erster Instanz hat Amazon verloren - das Landgericht München gab der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrer Klage recht. Denn die Sache hat einen Haken: Auf den Bestellknöpfen sind nur die Markenlogos des jeweiligen Herstellers, keine Angaben zu Preis oder Inhalt. Diese Angaben hat der Kunde zwar beim Installieren der App erfahren, aber Details können sich ändern.
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Verstoß gegen Vorgaben bei Internet-Verkäufen
Auch fehlt der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Das Landgericht sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben bei Internet-Verkäufen und verurteilte Amazon zur Unterlassung.
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Amazon sieht sich im Recht
Wie vielen Kunden in Deutschland und Österreich Amazon solche Bestellknöpfe verkauft hat und wie viel Umsatz damit gemacht wird, wollte das Unternehmen nicht mitteilen. Es halte seine Dash Buttons aber für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen.