Handyverträge

Konsumentenschützer gewinnen Klage gegen One

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Konsumentenschützer verklagten One wegen Vertragsregeln und gewannen.

Der Mobilfunker One musste vor dem Handelsgericht Wien eine Niederlage einstecken. One darf Kunden nicht nach der ihrer Meinung nach Überschreitung der "Fair Use-Regeln" beim "4 zu 0"-Tarif kündigen und auch keine Vertragsbindungsfrist von 24 Monaten einfordern.

Demnach sind 24 Monate zu lange und eine "Fair Use"-Regelung nur sinnvoll, wenn der Grenzwert für die erlaubte Telefonzeit angegeben wird. Das war bei One nicht der Fall, trotzdem seien Konsumenten gekündigt worden. Dies teilte Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) am Donnerstag in einer Aussendung mit. Er hatte den Vereins für Konsumenteninformation (VKI) mit der Klage beauftragt.

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