Plattform erstmals wegen Sperre eines einzelnen Users zu Geldbuße verurteilt.
Facebook gerät in Deutschland juristisch weiter unter Druck. Wie am Freitag mitgeteilt wurde, verhängte das Landgericht Berlin auf Antrag einer Rechtsanwaltskanzlei mit einem am Donnerstag zugestelltem Beschluss vom 2. November erstmals überhaupt in Deutschland ein Ordnungsgeld wegen unzulässiger Nutzersperre von 10.000 Euro gegen das Online-Netzwerk. Der Grund: "Zuwiderhandlung gegen die in der einstweiligen Verfügung...enthaltenen Unterlassungsverpflichtung...".
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Hintergrund
Laut den Rechtsanwälten Steinhöfel sperrte Facebook am 9. Juli 2018 den Nutzer Gabor B., weil er eine Nutzerin in Schutz genommen hatte, die von Kevin M. als "Nazischlampe" beschimpft worden war. Gabor B. schrieb, diese Beleidigung sei nicht gerechtfertigt. Facebook ließ daraufhin jedoch die Beleidigung stehen und sperrte stattdessen Gabor B. für 30 Tage. Das Landgericht Berlin verbot die Löschung des Posts sowie die Sperrung des Nutzers unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Die einstweilige Verfügung wurde Facebook am 1. August 2018 rechtswirksam an die richtige Adresse zugestellt. Das Kammergericht hatte das hiergegen gerichtete Rechtsmittel von Facebook als "unzulässig" verworfen. Das Internet-Netzwerk hob die Sperre aber erst am 8. August auf, nachdem die ursprünglich verhängten 30 Tage abgelaufen waren.
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Anwalt zufrieden
Das Landgericht führt in dem Beschluss aus, es habe bei dem Ordnungsmittel "sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Antragsgegnerin durch ein empfindliches Übel zur künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird."
"Dieser wichtige Beschluss stärkt die Rechte der Nutzer deutlich. Er war auch dringend erforderlich, da Facebook nicht nur rechtswidrig löscht und sperrt, sondern jetzt auch noch gerichtliche Verbote ignoriert", sagt Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. "Auch Facebook wird lernen müssen, dass gerichtliche Verbote einschränkungslos zu beachten sind. Da wir weitere vergleichbare Verfahren betreiben, dürfte dies nicht das letzte Ordnungsmittel sein, das gegen das Unternehmen verhängt wird."