EU-Erlass

Neue Regeln für freien Datenverkehr

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Stärkung der Datenbranche werde Europas Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Der Europäische Rat hat am Freitag die Reform, durch die Hindernisse im freien Verkehr nicht personenbezogener Daten innerhalb der EU beseitigt werden, genehmigt. Die neuen Vorschriften sollen die Datenwirtschaft und die Entwicklung neuer Technologien, wie etwa grenzüberschreitende autonome Systeme und künstliche Intelligenz, stimulieren, so der Rat in einer Aussendung.

"Die Stärkung der Datenbranche wird Europas Wettbewerbsfähigkeit verbessern", zeigte sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP, Bild) erfreut. Der freie Datenverkehr sei ein entscheidender Faktor für das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen und werde den Unternehmen mehr Flexibilität bieten.

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Beschränkungen für die Datenlokalisierung verboten

Von den EU-Staaten auferlegte Beschränkungen für die Datenlokalisierung bezüglich des geografischen Standorts für die Speicherung und Verarbeitung nicht personengebundener Daten werden verboten, außer diese Beschränkungen sind aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt. Nationale Behörden sollen aber weiterhin Zugang zu Daten haben, selbst wenn diese in einem anderen EU-Staat lokalisiert sind.

Mit der heutigen Abstimmung im Rat wurde das Gesetzgebungsverfahren in erster Lesung abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat bereits am 4. Oktober 2018 abgestimmt. Die Verordnung soll von beiden Organen während der Plenartagung des Parlaments Mitte November unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie wird sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.

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