Nach Zwischenfällen

Registrierpflicht für private Drohnen geplant

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Politik sieht nach diversen Beinahe-Kollissionen akuten Handlungsbedarf.

In der EU gibt es schon seit dem Vorjahr Pläne, laut denen Drohnen-Besitzern künftig genauer auf die Finger geschaut werden soll . Und nun mehren sich auch aus der österreichischen Politik jene Stimmen, die strengere Auflagen für Nutzer dieser so beliebten Fluggeräte fordern. Dabei gibt es hierzulande ohnedies exakte Vorschriften, was man mit welcher Drohne (abhängig von Gewicht, Kameraausstattung, etc.) machen darf. Viele Privatanwender halten sich jedoch nicht daran. Auslöser für die aktuelle Diskussion sind diverse Zwischenfälle aus der jüngeren Vergangenheit, bei denen Flugzeuge und Hubschrauber beinahe mit Drohnen kollidiert wären.

Rettungshubschrauber konnte im letzten Moment ausweichen

Der jüngste Vorfall dieser Art ereignete sich erst am Montag (15. August). Hier hatte eine unbekannte Drohne in Kärnten den Piloten eines Rettungshubschraubers, der gerade eine schwer verletzte Person aus dem Bezirk Hermagor ins Klinikum Klagenfurt flog, zum Ausweichen gezwungen . Wie die Polizei berichtete, näherte sich die Drohne in rund 1.600 Metern Seehöhe von unten dem Hubschrauber. In einer solchen Höhe darf eine private Drohne laut Gesetz gar nicht fliegen. Der Pilot musste ausweichen, um eine Kollision zu verhindern. Die Ermittlungen der Polizei zum Besitzer der Drohne brachten bisher keinen Erfolg.

Registrierungspflicht

Deshalb fordern nun mehrere heimische Politiker eine Registrierungspflicht für Drohnen. Ohne Registrierung dürften die Fluggeräte dann nicht mehr verkauft werden. Die Maßnahme soll bewirken, dass Drohnenbesitzer nach gefährlichen Zwischenfällen sofort identifiziert werden und im Anschluss zur Rechenschaft gezogen werden können. Ein solches Gesetz sei bereits in der Planung und könnte noch im Herbst beschlossen werden.

Externer Link

Informationen des Verkehrsministeriums zu Regelungen für Drohnen finden Sie hier.

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