Horrorszenario wurde wahr

Software-Update legte Hunderte Fußfesseln lahm

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Standortdaten der Straftäter nicht mehr an Justiz übermittelt.

Von Problemen bei Software-Updates kann wohl fast jeder Smartphone-, Tablet-, Wearable- oder Computer-Besitzer ein Lied singen. Doch während diese Probleme im Normalfall mit einer weiteren Aktualisierung oder der Rückkehr zur bisherigen Version ziemlich flott aus dem Weg geräumt werden können, ist nun eine Update-Panne passiert, die ziemlich beängstigend wirkt.

Update legte Fußfesseln lahm

Wie ZDNET berichtet, hat ein fehlerhaftes Software-Update vor wenigen Tagen in den Niederlanden elektronische Fußfesseln lahmgelegt. Die Polizei hat den Bericht mittlerweile bestätigt. Von dem Zwischenfall waren die Überwachungsgeräte Hunderter Straftäter betroffen. Da die Fußfesseln nach der Aktualisierung keinerlei Daten mehr an die zuständigen Justizbeamten übermittelten, konnten diese auch den Aufenthaltsort der Träger nicht mehr sehen. Das ist wohl das Schlimmste, was im Rahmen des elektronisch überwachten Hausarrests passieren kann.

Vorübergehende Festnahmen

Glücklicherweise ist aufgrund der gravierenden Panne kein Fußfessel-Träger entwischt. Das Justizministerium hat noch am selben Tag ein weiteres Update ausgerollt, das die Überwachungsgeräte wieder in Gang setzte. Dennoch sah sich die Polizei im Zeitraum des Ausfalls gezwungen, einige Fußfessel-Träger vorübergehend festzunehmen. Dabei handelte es sich um Personen, die aufgrund schwerer Verbrechen verurteilt wurden. Darüber hinaus mussten einige Fußfesselträger kurz bei Polizeistationen vorbeikommen, um die fehlerfreie Funktionsweise der Geräte zu überprüfen.

Auch in Österreich

Seit 1. September 2010 gibt es auch in Österreich den elektronisch überwachten Hausarrest, Tausende Personen haben seitdem ihre Haftstrafe mittels Fußfessel verbüßt. Die Vorteile dieser Maßnahme sind für Experten unbestritten: Der Verurteilte bleibt in seinem gewohnten Umfeld und verliert nicht seine Arbeit, wodurch eine Resozialisierung wesentlich leichter ist als nach einer Haftstrafe. Gleichzeitig werden die überfüllten Gefängnisse entlastet und auch Ausgaben gespart. 

Das Instrument wird aber nur unter extrem strengen Auflagen gewährt. So darf die Haftstrafe (bzw. die noch abzusitzende Strafe) nicht über zwölf Monate betragen, der Verurteilte muss über eine geeignete Wohnung verfügen und einen Job haben, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Zudem müssen sämtliche Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, einverstanden sein.
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