Apple, Google und Napster steht eine Patentklage wegen ihres Geschäfts mit Internet-Downloads von Musik und Filmen ins Haus.
Der vor Jahren gescheiterte Download-Pionier Intertainer wirft ihnen vor, ein Patent zu verletzen, in dem es um "ein System zur Verwaltung und Vermarktung digitaler Medieninhalte" geht. Die Klage sei bereits vergangene Woche eingereicht worden, berichteten US-Medien am Mittwoch.
Bereits Movielink verklagt
Intertainer hatte das Patent Nummer
6925469 im Jahr 2001 beantragt und 2005 gewährt bekommen. Der Ende der 90er
Jahre gestartete Video-on-Demand-Dienst des Unternehmens war zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr aktiv. Er war 2002 eingestellt worden. Das Unternehmen
beschwerte sich über unfaire Konkurrenz vor allem Seitens des Anbieters
Movielink, den es verklagte. Die Klage wurde 2006 mit einem Vergleich in
ungenannter Höhe mit den dahinter stehenden Medienriesen wie Sony und Time
Warner beigelegt.
Patent sehr allgemein
Nun wirft Intertainer den Online-Firmen
vor, mit ihrem Musik- und Video-Vertrieb über das Internet "willentlich und
vorsätzlich" die von Intertainer patentierte Technologie zu nutzen. Das
online einsehbare Patent ist wie oft in den USA sehr allgemein gehalten. Es
umschreibt die verschiedenen Elemente eines Online-Vertriebssystems und
deren Funktionen.
Vor Gericht will Intertainer von den beklagte Unternehmen Entschädigungszahlungen sowie die Unterlassung des angeblichen Patentverstoßes einfordern. Weder Apple noch Google oder Napster haben sich bisher zu den Vorwürfen geäußert.
Patentklagen oft undurchschaubar
Nach Einschätzung von Experten
könnten es die beklagten Online-Pioniere schwer haben, die Klage abzuwenden.
Es sei bei der Vielzahl heutiger Patentklagen schwer herauszufinden, welche
eine ernsthafte Herausforderung ist und welche nicht, sagte Rechtsexperte
Eric Goldman dem Branchenmagazin "c'net". Um welche spezifischen
Technologien es sich dabei handelt, sei allerdings noch unklar. "Ich habe
mit diesem Patent das gleiche Problem wie mit so vielen Patenten aus den
Boom-Tagen des Internet", sagte der Rechtsexperte der Hochschule für Recht
in Santa Clara. "Ich weiß nicht, was damit gemeint ist."