Rückschlag für IT-Riesen - Richter lässt Klage von Kartellbehörde gegen Meta-Tochter zu.
Meta muss einen Rückschlag verkraften. Der Tochterkonzern Facebook ist mit dem Versuch gescheitert, eine Klage der US-Kartellbehörde FTC abweisen zu lassen. Bundesrichter James Boasberg erklärte, das Gericht werde zu diesem Zeitpunkt nicht über den Ausgang des Verfahrens spekulieren und wies den Antrag des sozialen Netzwerks ab.
Verkauf von WhatsApp & Instagram gefordert
Facebook hatte unter anderem argumentiert, die FTC habe nicht glaubwürdig dargelegt, dass der Konzern widerrechtlich zum Schutz eines Monopols gehandelt habe. Die Behörde will unter anderem erreichen, dass Facebook seinen Messenger-Dienst WhatsApp und die Foto-Plattform Instagram verkaufen muss.
Dürfte Jahre dauern
Bis es in dem Verfahren zu einem Urteil kommt, dürften Jahre vergehen. Das haben ähnliche gerichtliche Auseinandersetzungen in der Vergangenheit gesorgt. Da Facebook seine beiden Top-Apps in den letzten Jahren immer stärker integriert und miteinander verzahnt hat, dürfte sich das Herauslösen als extrem schwierig gestalten. Auch die Gründung des neuen Mutterkonzerns Meta dürfte mit der Klage zusammenhängen.
Unabhängig vom Ausgang könnte das Verfahren eine feste Definition des Markts für soziale Netzwerke im US-Justizsystem verankern - und damit einen klareren Rahmen für Kartellverfahren schaffen. Facebook konterte bei derartigen Vorwürfen bisher oft, dass die Konkurrenz im Netz vielfältig und nur einen Klick entfernt sei.
Vorwürfe
In der Klage wirft die US-Handelsbehörde Facebook unter anderem vor, das Online-Netzwerk habe den Chatdienst WhatsApp und die Foto-Plattform gekauft, um die eigene Monopolstellung in dem Markt zu schützen. Deshalb müssten die Übernahmen wieder rückgängig gemacht werden. Das zu beweisen, könne eine ziemlich große Aufgabe für die FTC werden, schränkte Richter Boasberg am Dienstag ein.
In der nachgebesserten Klage mangelt es nun nicht mehr an Zahlen. So hält die FTC fest, dass Facebook von 2016 bis 2020 bei täglich aktiven Nutzern einen Marktanteil im Schnitt von 80 Prozent auf Smartphones und 98 Prozent auf dem PC gehabt habe. Zu keinem Zeitpunkt und auf keinem Gerätetyp sei der Anteil unter 70 Prozent gesunken. Überzeugend genug für Richter Boasberg: "Die FTC hat diesmal ihre Hausaufgaben gemacht", lobte er.
Er wies allerdings auch diesmal Vorwürfe ab, dass Facebook das Zusammenspiel seiner Dienste mit denen anderer Entwickler verhindert habe. Der Grund: Dies sei für den betroffenen Zeitraum nicht relevant gewesen. Der Facebook-Konzern Meta begrüßte in seiner Reaktion ausdrücklich, dass die Klage damit eingeengt worden sei. "Wir sind überzeugt, dass die Fakten die grundlegende Schwäche der Vorwürfe aufdecken werden", sagte ein Sprecher. Facebooks Investitionen in WhatsApp und Instagram seien gut für Wettbewerb und Nutzer gewesen.
Facebook hatte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar (aktuell knapp 900 Mio. Euro) und WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Instagram hat inzwischen rund eine Milliarde Nutzer, WhatsApp etwa zwei Milliarden. Die US-Wettbewerbshüter hatten die Übernahmen damals freigegeben.
Auch Google im Visier
Gegen Google läuft übrigens ein ähnliches Verfahren . Auch hier ist den Behörden die hohe Marktmacht ein Dorn im Auge. Dennoch stehen auch für den Mutterkonzern Alphabet die Chancen gut, dass eine Zerschlagung abgewendet werden kann.