Mobilfunkanbieter hat mittlerweile eingelenkt; AK erhebt Rekurs.
Der heimische Mobilfunker T-Mobile muss eine Strafe von 5.000 Euro zahlen, weil er Kunden via SMS mit kostenpflichtigen Zusatzdiensten zwangsbeglückt hat. Die Kunden mussten aktiv abbestellen, um nicht mehr für den Dienst zu zahlen. T-Mobile hat aber, wie berichtet, mittlerweile eingelenkt . Der Arbeiterkammer Vorarlberg hingegen reicht die vom Bezirksgericht Innere Stadt in Wien verhängte Strafe nicht.
AK erhebt Rekurs
"Das ist uns zu wenig", erklärte AK-Konsumentenschützer Paul Rusching am Donnerstag in einer Aussendung. Man werde daher Rekurs gegen die Strafhöhe erheben. Im Auftrag der AK Vorarlberg hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Exekution beantragt, weil T-Mobile trotz eines Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) seinen Kunden einen Internetschutz um 1,90 Euro im Monat "aufs Auge gedrückt" hatte.
Mobilfunker nennt Gründe
T-Mobile-Pressesprecher Helmut Spudich erklärte gegenüber der APA, dass man den Kunden für ein reales Problem, nämlich bösen Angriffen auf Handys im Internet, eine Lösung anbieten wollte. Das sei vom Gericht auch anerkannt worden und spiegle sich im Strafausmaß wider. Das Gericht hätte bis zu 30.000 Euro verhängen können. T-Mobile stellte die umstrittene Praxis mittlerweile um: Kunden müssen den Internetschutz nun aktiv bestellen, damit er nach einer Testphase nicht deaktiviert wird.