Exekution goes Ebay

Zwangsversteigerungen künftig im Internet

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Die Exekution wird modernisiert. Künftig sollen bewegliche Gegenstände im Internet über Online-Auktionshäuser versteigert werden.

Hauptziel der Reform ist es, möglichst hohe Erlöse zu erzielen, die den Schuldnern zugute kommen. Justizministerin Maria Berger (S) hat eine entsprechende Novelle zur Exekutionsordnung in Begutachtung geschickt.

Mehr Käufer ansprechen
Bisher wurden hochwertige Gegenstände in einem Versteigerungshaus, sonst in den drei gerichtlichen Auktionshallen versteigert. Dort, wo es keine Hallen gibt, mussten die Betroffenen in den eigenen vier Wänden zusehen, wie ihre Sachen zwangsversteigert werden. Diese Verfahren sind damit nicht nur für die Schuldner deprimierend, sie haben auch in der Regeln niedrige Erlöse eingebracht. Auktionen im Internet sollen nun Verbesserungen bringen. Einerseits sollen mehr Käufer erreicht und damit höhere Erträge erzielt werden und anderseits keine Versteigerungen mehr in Wohnungen stattfinden.

Versteigerungen durch Spezialisten
Die Versteigerungen sollen durch Spezialisten, also Verkaufsagenten des Versteigerungshauses, erfolgen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kosten für die Verkäufer die Hälfte des voraussichtlichen Erlöses, der vom Gerichtsvollzieher bestimmt wird, nicht übersteigen. Ein Sofortkauf soll möglich sein, wenn der Betrag den Schätzwert um ein Viertel übersteigt. Justizministerin Berger will mit den geplanten Online-Versteigerungen "eine weitere Verbesserung des Exekutionsverfahrens im Interesse des Gläubigers wie auch des Schuldners" erreichen.

Zwangsverwaltungen von Liegenschaften
Änderungen sind auch bei Zwangsverwaltungen von Liegenschaften geplant. In diesen Fällen wird das Eigentum des Schuldners zwar benützt, um die Schulden abzuzahlen, bleibt aber letztlich erhalten. Entsprechende Verfahren sollen nach dem Vorbild der bereits 2000 reformierten Zwangsversteigerung von Liegenschaften reformiert werden. So sollen die Exekutionen von professionellen Zwangsverwaltern durchgeführt werden, die in einer online abrufbaren Zwangsverwalterliste, ähnlich der Insolvenzverwalterliste, erfasst werden.

Wenn zur Schuldentilgung eine Gehaltsexekution geführt wird und deren Erlös ausreicht, die Forderungen innerhalb eines Jahres zu tilgen, soll eine etwaige Zwangsverwaltung aufgeschoben werden. Den Betroffenen sollen bei Liegenschaften, die sie selbst bewohnen, Wohnräume überlassen werde.

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