Die Exekution wird modernisiert. Künftig sollen bewegliche Gegenstände im Internet über Online-Auktionshäuser versteigert werden.
Hauptziel der Reform ist es, möglichst hohe Erlöse zu erzielen, die den Schuldnern zugute kommen. Justizministerin Maria Berger (S) hat eine entsprechende Novelle zur Exekutionsordnung in Begutachtung geschickt.
Mehr Käufer ansprechen
Bisher wurden hochwertige Gegenstände
in einem Versteigerungshaus, sonst in den drei gerichtlichen Auktionshallen
versteigert. Dort, wo es keine Hallen gibt, mussten die Betroffenen in den
eigenen vier Wänden zusehen, wie ihre Sachen zwangsversteigert werden. Diese
Verfahren sind damit nicht nur für die Schuldner deprimierend, sie haben
auch in der Regeln niedrige Erlöse eingebracht. Auktionen im Internet sollen
nun Verbesserungen bringen. Einerseits sollen mehr Käufer erreicht und damit
höhere Erträge erzielt werden und anderseits keine Versteigerungen mehr in
Wohnungen stattfinden.
Versteigerungen durch Spezialisten
Die Versteigerungen sollen
durch Spezialisten, also Verkaufsagenten des Versteigerungshauses, erfolgen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kosten für die Verkäufer die
Hälfte des voraussichtlichen Erlöses, der vom Gerichtsvollzieher bestimmt
wird, nicht übersteigen. Ein Sofortkauf soll möglich sein, wenn der Betrag
den Schätzwert um ein Viertel übersteigt. Justizministerin Berger will mit
den geplanten Online-Versteigerungen "eine weitere Verbesserung des
Exekutionsverfahrens im Interesse des Gläubigers wie auch des Schuldners"
erreichen.
Zwangsverwaltungen von Liegenschaften
Änderungen sind auch bei
Zwangsverwaltungen von Liegenschaften geplant. In diesen Fällen wird das
Eigentum des Schuldners zwar benützt, um die Schulden abzuzahlen, bleibt
aber letztlich erhalten. Entsprechende Verfahren sollen nach dem Vorbild der
bereits 2000 reformierten Zwangsversteigerung von Liegenschaften reformiert
werden. So sollen die Exekutionen von professionellen Zwangsverwaltern
durchgeführt werden, die in einer online abrufbaren Zwangsverwalterliste,
ähnlich der Insolvenzverwalterliste, erfasst werden.
Wenn zur Schuldentilgung eine Gehaltsexekution geführt wird und deren Erlös ausreicht, die Forderungen innerhalb eines Jahres zu tilgen, soll eine etwaige Zwangsverwaltung aufgeschoben werden. Den Betroffenen sollen bei Liegenschaften, die sie selbst bewohnen, Wohnräume überlassen werde.