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Köln-Fans dürfen nicht nach Hoffenheim

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Der 1. FC Köln muss sein Auswärtsspiel in der deutschen Bundesliga gegen 1899 Hoffenheim am 10. April ohne eigene Fans bestreiten. Das DFB-Sportgericht fällte diese Entscheidung wegen unsportlichen Verhaltens der Kölner Anhänger in fünf Fällen. Außerdem werden 30.000 Euro Strafe und ein Schadenersatz in Höhe des zustehenden Kartenkontingents an den badischen Ligakonkurrenten fällig.

Bei fünf Spielen waren im Kölner Zuschauer-Block unter anderem pyrotechnische Gegenstände wie Knallkörper oder bengalische Feuer gezündet worden.

Hertha BSC ist nach den Fan-Randalen vom 13. März hingegen mit einem "blauen Auge" davongekommen. Der Berliner Bundesligist wurde dazu verurteilt, die Partie am 10. April gegen den VfB Stuttgart vor nur maximal 25.000 Hertha-Fans auszutragen und die Ostkurve leer zu lassen. Zudem setzte es eine Geldstrafe in der Höhe von 50.000 Euro.

Unberührt von der Maßnahme bleibt das Kontingent für die Gäste-Fans von etwa 7.500 Tickets. Für das Spiel verordnete der DFB zudem strenge Auflagen: Die 6.600 Dauerkartenbesitzer der Ostkurve, von der die Randale ausgegangen waren, müssen zu Hause bleiben. Rund 150 Chaoten aus dem Berliner Fanblock hatten nach der 1:2-Niederlage Herthas gegen den 1. FC Nürnberg den Innenraum des Olympiastadions gestürmt und Sachbeschädigungen angerichtet.

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