Salzburg entscheidet in der nächsten Woche, wann Jürgen Flimm als Intendant der Festspiele ausscheiden soll.
Sondersitzung
Intendant Jürgen Flimms (kleines Bild)
„Vertragsbruch mit rechtlichen Folgen“ (Kurator Peter Radel) ist Thema einer
Sondersitzung des Kuratoriums der Salzburger Festspiele am 13. Jänner. Darin
vertreten: Bund, Land, Stadt, Fremdenverkehr. Es geht um Flimms vorzeitigen
Abgang nach Berlin als Intendant der Staatsoper ab September 2010 bzw. seine
sofortige Berliner Beratertätigkeit trotz gültigen Salzburger Vertrags bis
2011. Flimm selbst wünscht sich keine Auflösung dieses Vertrags, sondern
seine Freistellung. Er betont, die Salzburger Opern-Planung schon bis 2011
fixiert zu haben, und meinte in einem Interview, was solle er „dann noch in
Salzburg rumsitzen“.
Formulierung
„Das ist eine unglückliche Formulierung“, reagiert
Salzburgs Festspiel-Präsidentin Helga Rabl-Stadler, „denn die Verantwortung
für die Festspiele gilt für das Direktorium und alle Mitarbeiter das ganze
Jahr. Dass Flimm dem scheidenden Schauspieldirektor Thomas Oberender
angeboten hat, nun doch bis 2011 weiterzumachen, ist gewiss keine
Privatangelegenheit der beiden Herren, sondern muss im Direktorium und
Kuratorium ebenfalls besprochen werden.“
Marathon
Die Sitzung am 13. Jänner wird also wohl ein Marathon.
Es geht darum, ob und zu welchem Termin Flimm der Vertragsausstieg gestattet
wird, ferner um die Position des Schauspielchefs und um die ganz wesentliche
Frage, ob am Intendanten-Prinzip überhaupt festgehalten werden soll. Falls
ja, muss eine Findungskommission tätig werden. Dafür nominiert jeder Kurator
ein Mitglied. Wie ÖSTERREICH erfährt, stehen drei dieser Mitglieder schon
fest: Kammersängerin Brigitte Fassbaender, Intendantin in Innsbruck; Clemens
Hellsberg, Vorstand der Wiener Philharmoniker; Banker Heinrich Spängler,
Präsident des Vereins der Festspiel-Freunde. Genannt für die
Findungskommission werden außerdem Ex-Minister und Banker Rudolf Scholten
sowie Georg Springer, Chef der Bundestheater-Holding. Diese Kommission soll
einen Vorschlag machen; das Kuratorium muss dann einstimmig über eine
Bestellung und/oder Abberufung entscheiden.
Fotos: (c) Apa, Salzburger Festspiele