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Mord-Drohung gegen Polizei

Prinz Ernst August droht jetzt U-Haft

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Ist Prinz Ernst August (66) noch Herr seiner Sinne? Innerhalb von einer Woche bedrohte er zwei Mal Polizistinnen und Polizisten.

Grünau im Almtal. Derzeit liegt der dicke Skandalakt des Welfenprinzen bei einer Staatsanwältin im Gericht in Wels (OÖ). Sie hat jetzt zu prüfen, wann und ob der gesundheitlich heftig angeschlagene Adelige zu einer eingehenden Befragung der schrägen Ereignisse vorgeführt wird. 

Die Liste der heftigen Vorwürfe gegen den 66-Jährigen wird nämlich immer länger: Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährliche Drohung, Körperverletzung.

Zuletzt ist – wie berichtet – das geschehen: 

  • Dienstagabend ist der Prinz abermals völlig ausgerastet.  Mit einem Taxi fuhr er um 21.15 Uhr von seinem Jagdschloss in Grünau im Amtal (OÖ), wo er alleine lebt, zur Polizeistation ins nahe Scharnstein. Auf dem Sitz neben sich hatte er einen Baseballschläger. Er wollte am späten Abend (!) auf der Polizeistation eine Anzeige gegen Polizisten vorbringen, die ihn vor einer Woche angeblich verprügelt haben.
  • Die Polizeistation war jedoch geschlossen. Mit dem ­Taxi ließ er sich darauf nach Grünau zurückchauffieren. Bei der Ortsdurchfahrt von Mühldorf entdeckte er zwei Polizistinnen.

Er tobte und fuchtelte mit dem Baseballschläger

Blanke Wut. Er ließ den Chauffeur anhalten, öffnete das Fenster, fuchtelte wild mit dem Baseballschläger. Er stieg nicht raus, beschimpfte aber die Polizistinnen. Als er seinen „Dampf“ abgelassen hatte, dirigierte er das Taxi zurück ins Schloss.

Die Polizei filmte den Vorfall – übergab das Video den Ermittlern. Laut Bunte soll seit letzter Woche der Prinz immer wieder auf der Wache angerufen und getobt haben.

Wiederholungstäter. Denn er will Anzeige gegen Polizeigewalt erstatten. Anlass: Am 15. Juli hatte Ernst August Polizisten bedroht. Damals hatte der 66-jährige Ex-Mann von Prinzessin Caroline von Monaco selbst die Polizei zu sich ins Jagdschloss gerufen und behauptet, jemand würde versuchen, ihn umzubringen. Nachdem die Beamten eingetroffen waren, attackierte er diese und beschimpfte sie. Für eine Nacht  landete er  in der Psychiatrie in  Vöcklabruck (s. r.)

Seine Waffen. „Seine Familie und seine wenigen verbliebenen Freunde machen sich sehr große Sorgen um den Prinzen. Er hat zu vielen seiner früheren Vertrauten den Kontakt abgebrochen und lebt einsam auf dem Landgut“, sagt Bunte-Reporter Stefan Blatt, der seit Jahren über Ernst August berichtet, zu ÖSTERREICH.

Ernst August habe ein Alkoholproblem, nehme seine Medikamente falsch. Nach einer Krebserkrankung gehe es ihm gesundheitlich schlecht.  „Sein Verhalten zeigt, dass er den Ernst der Lage nicht begriffen hat oder nicht mehr dazu in der Lage ist.“ Welche Konsequenzen der Vorfall hat, ist offen. Sogar U-Haft ist möglich.

Auch der Entzug des Jagdscheins und der Verlust seiner Waffen. Alle Pistolen, die er besessen hat, so die Staatsanwaltschaft Wels gegenüber ÖSTERREICH, sind ihm abgenommen worden. Die Jagdwaffen sind unter Verschluss.

Amtsarzt: Wann der Prinz zum »Psycho-Doc« muss

War der Prinz bei beiden Vorfällen zurechnungsfähig? Experten sollen das klären.

Gutachten. Nach seiner ersten Einlieferung in die Psychiatrie des Spitals in Vöcklabruck klagte der Prinz: „Die wollten mich niederspritzen. Ich schrie so lange, bis sie mich rausließen.“

Kommt nach dem zweiten Vorfall die Feststellung seines Gesundheitszustandes? Psychiaterin Sigrun Roßmanith erklärt in ÖSTERREICH, was bei Einweisungen zu geschehen hat, ohne explizit auf den Fall Ernst August einzugehen: „In einer psychiatrischen Abteilung darf nur untergebracht werden, wer unter ­einer psychischen Erkrankung leidet und im Zusammenhang damit sein Leben und die Gesundheit oder das anderer erheblich gefährdet.“ Meist seien das Menschen, „die in einem akut selbstgefährdenden Zustand sind und nicht einsehen, dass sie zu ihrem oder zum Schutz anderer behandelt werden müssen“.

Einweisung. Gibt es den Verdacht einer Gefährdung, muss er dem Amtsarzt vorgeführt werden: „Der muss die Voraussetzung für die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt feststellen.“ Danach wird an der psychiatrischen Abteilung nochmals geprüft, ob die Voraussetzungen wirklich vorliegen.

(wek) 

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