Ein Mann muss wegen Rauchens vor dem Alko-Test 1165 Euro Strafe zahlen und ist 4 Monate ohne Führerschein.
"Die Beschwerde des Mannes gegen die Strafe wurde nun kürzlich vom Verwaltungsgerichtshof (VWGH) verworfen, die Rechtmäßigkeit der Strafe bestätigt", berichtet ARBÖ-Juristin Mag. Ute Caviola.
Vorfall liegt drei Jahre zurück
Der Vorfall passierte vor
drei Jahren. Der betroffene Autofahrer wurde in Niederösterreich von der
Polizei angehalten, die Beamten hegten den Verdacht auf Alkoholisierung des
Lenkers und forderten den Mann zum Alkoholtest auf. Den Hinweis der Beamten,
dass während der 15-minütigen Wartezeit vor Durchführung des Tests weder
Alkohol noch Nikotin konsumiert werden darf, um das Testergebnis nicht zu
verfälschen, ignorierte der Kettenraucher und steckte sich wiederholt einen
Glimmstängel an. Daraufhin wurde die Amtshandlung abgebrochen und der Lenker
wegen Verweigerung der Alkoholuntersuchung belangt. Dieser legte Beschwerde
ein.
"Das Höchstgericht hat nun klar gestellt, dass das Verhalten des Lenkers trotz Belehrung in der Wartezeit nicht zu rauchen, ein Zustandekommen des Alkoholtests verhindert hat", erklärt Caviola. Sein Verhalten wird als Verweigerung des Atemalkoholtests im Sinne § 5 Abs.2 StVO beurteilt, die Strafe war somit rechtmäßig.
Naschschulung und Amtsuntersuchung
Die Verweigerung des
Alko-Tests hat aber nicht nur Geldstrafe und Führerscheinentzug zur Folge
sondern auch Nachschulung und amtsärztliche Untersuchung werden behördlich
angeordnet, warnt die ARBÖ-Juristin.