Ein ganz schönes Früchtchen ging der Polizei in Graz ins Netz - Messer-Teenie, Spray-Vandalin, und Seriendiebin mit einem Beutelager mit Wertgegenständen von mehr als 10.000 Euro. Bereits seit der Volksschule ging die 14-Jährige um. Jetzt sitzt sie in U-Haft.
Stmk. Bereits vergangene Woche wurde eine zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte Jugendliche von Mitarbeitern eines Drogeriemarktes in einem Einkaufszentrum in Graz auf frischer Tat bei einem Ladendiebstahl gestellt. Bei der Befragung durch die Angestellten zückte das Mädchen ein Taschenmesser, bedrohte alle damit und rannte davon. Eine Fahndung verlief negativ.
Noch am selben Abend wurde die Fassade dieses Geschäfts von einer zunächst ebenfalls unbekannten Täterin mit Grafitti-Spray besprüht und beschädigt. Bei den folgenden Ermittlungen konnte die Identität der Vandalin geklärt werden. Es handelt sich um eine 14-Jährige aus Graz, die auch als Tatverdächtige des vorherigen Ladendiebstahls eindeutig wiedererkannt wurde.
Zerrüttete Familienverhältnisse
Bei der Einvernahme zeigte sich die Jugendliche umfassend geständig und gab an, bereits seit der Volksschule immer wieder Ladendiebstähle in verschiedenen Einkaufszentren in Graz und Graz-Umgebung begangen zu haben, weil sie kein Taschengeld bekommen habe. Die letzten Wochen habe sie auf den Klos von Einkaufszentren genächtigt und tagsüber die Schule besucht.
Wie zerrüttet müssen hier wohl die Familienverhältnisse sein! Bei einer Nachschau in der Wohnung der Mutter gab die Frau an, das Fernbleiben ihrer Tochter nicht einmal bemerkt zu haben. Im Kellerabteil wurden zudem zahllose Parfüms, Schminkutensilien, Taschen und Bekleidung sichergestellt. Der Gesamtwert dieser gestohlenen Waren dürfte über 10.000 Euro betragen. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz wurde die Verdächtige in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert.
Mädchen in U-Haft genommen
Laut Gericht wurde über die 14-Jährige wegen des Verdachtes der schweren gewerbsmäßigen Diebstahl und des Verbrechens der schweren Nötigung am Wochenende die Untersuchungshaft verhängt. Haftgründe: Flucht- und Tatbegehungsgefahr.
Überdies wurde natürlich das Jugendamt informiert.