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Heute starten Kontrollen

2G im Handel: So kontrollieren die Shops

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2G-Kontrolle ehestmöglich bei Betreten des Geschäftslokales, spätestens bei Bezahlung.

Wien. Ab heute starten die 2G-Kontrollen im Non-Food-Handel. Ob mit Stempel in Kärnten oder durch Securitys am Eingang – Geimpfte oder Genesene werden jetzt beim Betreten von Elektrofachmärkten, Boutiquen, Parfümerien, Büchereien, Möbel-, Spielzeug- oder Schmuckgeschäften nach ihrem Grünen Pass gefragt. Lange Warteschlangen teils vorprogrammiert.

"Die Kontrolle erfolgt spätestens beim Bezahlen. Dadurch sollen etwa kleine Geschäfte mit nur einem Mitarbeiter entlastet werden, der nicht gleichzeitig bei der Anprobe helfen und Nachweise kontrollieren kann", sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. 

Die Regelung ehestmöglich bei Betreten des Geschäftslokales den 2G-Nachweis der Kund:innen zu kontrollieren, spätestens aber beim Erwerb von Waren, stellt sicher, dass Händler:innen in der Praxis die Chance auf eine korrekte Umsetzung haben. „Wenngleich der Handel sicher ist und dies durch den Lebensmitteleinzelhandel täglich bewiesen wird, nimmt der Handel die 2G-Kontrollen in Kauf und ernst. Denn die Alternative wäre ein weiterer Lockdown für den Non-Food Handel und damit eine weitere Welle an Geschäftsschließungen gewesen, die es mit aller Kraft zu verhindern gilt. Mit dem Bundeskanzleramt konnten wir zumindest das Einvernehmen erzielen, dass spätestens im Kassenbereich kontrolliert werden kann“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

So werden die 2G-Kontrollen funktionieren

Rainer Will erklärt, wie die Kontrollen für die Händler funktionieren soll. Die sogenannte "Green Check App" kann als Website oder App auf das Filialhandy geladen werden. Dort wird auf die Kamera zugegriffen, um den QR-Code zu scannen. "Der Ausweis der Kund:innen wird erbeten, um die Identität der jeweiligen Person sicherzustellen. Sollten Kund:innen den 2G-Nachweis nicht erbringen können, müssen diese die Waren zurückgeben und sofort das Geschäftslokal verlassen", so Will. Er weist daraufhin: Es liegt auf der Hand, dass dadurch auch die psychische Belastung der Mitarbeiter:innen zunehmen wird, da nun Gesundheitsdaten abzufragen sind."

Will informiert, dass weiterhin ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung wie bspw. der Lebensmittelhandel oder Drogerien sowie Click & Collect, d.h. auch ungeimpfte Kund:innen können weiterhin ihre vorbestellte Waren in den Geschäften abholen. Ebenso ausgenommen von der 2G-Regel sind zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte als auch Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In diesen Fällen muss ein gültiger PCR-Test vorgewiesen werden und der Ausnahmegrund belegt werden (ärztliches Attest). 

Stempel-Lösung in vielen Einkaufszentren

In vielen Einkaufszentren hat man sich für eine Stempel-Lösung entschieden. Kundinnen und Kunden können sich im Eingangsbereich auf 2G kontrollieren lassen und bekommen einen Stempel mit Datum. Damit wissen alle Händler im Center, dass dieser Kunde bereits auf 2G kontrolliert worden ist.

Der Handel fühlt sich aber nicht dafür zuständig, gefälschte Impfpässe oder Genesungsbescheide aufzudecken. "Wir werden uns bestmöglich bemühen, aber wir sind nicht die Polizei", stellte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bereits mehrfach klar. Heute um 14 Uhr soll es deswegen im Innenministerium einen Runden Tisch geben.

Händler, die den 2G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3.600 Euro, hieß es am Dienstag in einem Morgenjournal-Beitrag des ORF-Radio.

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