Verurteilt

Betrunkene Ehefrau verprügelt - Pflegefall

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Opfer erlitt durch den Stoß des 60-jährigen Mannes irreparable Hirnschäden.

Er hatte seine betrunkene Ehefrau geschlagen und ihr einen Stoß versetzt, der sie zu Boden warf und für ihr restliches Leben zum Pflegefall machte: Ein 60-jähriger Mann ist dafür am Freitag im Wiener Straflandesgericht zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten - davon ein Monat unbedingt - verurteilt worden. Der Angeklagte hatte seine Frau nach dem Vorfall stundenlang unbehandelt am Boden liegen lassen: "Ich hab gedacht, sie schläft ihren Rausch aus", erklärte der 60-Jährige und legte ein reumütiges Geständnis ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Stoß versetzt
In der Nacht vom 15. auf den 16. Mai des Vorjahres kam es zum Zwischenfall in der gemeinsamen Wohnung: "Ich bin munter geworden, weil sie mit den Türen geschlagen hat. Sie war sturzbetrunken und hat keine Ruhe gegeben", berichtete er. Auf sein Bitten hin, sie solle still sein, habe sie ihn aufs Ärgste beschimpft - schließlich habe er "hingehauen" und seiner Ehefrau einen Stoß versetzt. Die Frau stürzte dadurch mit dem Kopf voran zu Boden und blieb liegen: "Ich hab gedacht, jetzt schläft sie wieder ihren Rausch aus und bin schlafen gegangen."

Am nächsten Morgen schaute der 60-Jährige nur kurz zur Küchentüre herein - dass seine Frau dort nach wie vor am Boden lag, sei nicht unüblich gewesen. Erst, als er am Nachmittag wieder heimkam und seine Frau sich noch immer nicht gerührt hatte, schaute er nach: "Ich hab gesehen, dass sie verletzt ist, und hab die Rettung gerufen", so der Angeklagte. "Ihre Frau ist erst 20 Stunden später das erste Mal medizinisch versorgt worden", sagte Richterin Irene Mann. "Es ist passiert. Wenn's das so lange Zeit mitmachen...", entgegnete der Angeklagte. Es tue ihm leid.

Urteil
Ein Gutachten ergab ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und daraus resultierend ein irreparabler Hirnschaden. Die Richterin verhängte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, von denen ihm 14 bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen werden.

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