Kürzlich fand eine österreichweite Schwerpunktaktion in 27 Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren statt. Im Fokus standen Insass:innen, die aufgrund von organisierter Kriminalität bzw. Suchtgift-Delikten eingesperrt sind. Es wurden Waffen, Handys und Drogen sichergestellt.
Aktion Scharf im Häfn! Österreichweit wurden bei einer Schwerpunktaktion vor kurzem Gefängnisse durchsucht. Die Justizwache durchkämmte insgesamt 27 Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
Kriminelle Vereinigung und Suchgifthandel
Dabei erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen bei Insass:innen, welche aufgrund von organisierter Kriminalität bzw. Suchtgift-Delikten angehalten werden, insb. Kriminelle Vereinigung (§ 278 StGB), Kriminelle Organisation (278a StGB), und Suchtgifthandel (§§ 28 und 28a SMG).
Durchsuchung in Zelle - Foto einer früheren Aktion.
Mehr als 1.000 Strafvollzugsbedienstete im Einsatz
Zur Durchführung dieser Schwerpunktaktion waren österreichweit über 1.000 Strafvollzugsbedienstete im Einsatz, welche 924 Insass:innen bzw. Untergebrachte und 613 Hafträume sowie weitere Räumlichkeiten, etwa Betriebe durchsuchten.
Justizwache.
Gefunden: Waffenähnliche Gegenstände, Handys, Drogen
Im Zuge der Aktion konnten 6 waffenähnliche Gegenstände und 48 elektronische Kommunikationsmittel sichergestellt werden. Zudem wurden in 105 Fällen Suchtmittel bzw. Medikamente aufgefunden.
Ministerin Zadic: "Gehen entschlossen gegen organisierte Kriminalität vor"
Justizministerin Alma Zadić sagt gegenüber oe24: „Mit der Schwerpunktaktion gehen wir entschlossen gegen organisierte Kriminalität vor. Denn dafür ist in unseren Gefängnissen kein Platz. Mein großer Dank gilt allen beteiligten Justizwachebediensteten und involvierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für ihren wichtigen Einsatz für die Sicherheit in den Justizanstalten.“
Auch der Generaldirektor für den Strafvollzug, Friedrich Alexander Koenig, zeigt die Wichtigkeit der Durchsuchung auf: „Zielgerichtete und kurzfristig anberaumte Einsätze wie diese stellen einen hohen organisatorischen sowie personellen Mehraufwand für alle betroffenen Organisationen dar. Trotz dieses Umstandes ist es der Generaldirektion von höchster Wichtigkeit, anlassbezogene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zielgerichtet und effektiv durchzuführen.“
Kernaufgabe der Justizwache
Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren ist eine Kernaufgabe der Justizwache. Im Sinne eines professionellen Sicherheitsmanagements sowie zur Etablierung von Sicherheitsstandards im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug werden derartige Schwerpunktaktionen anlassfallbezogen oder stichprobenartig durchgeführt und stellen eine wesentliche Methode zur Verhinderung der Verwendung bzw. Nutzung unerlaubt eingebrachter Gegenstände dar.
Es handelt sich dabei um geplante, zielgerichtete, exekutivdienstliche Intervention mit eigenen Kräften oder gemeinsam mit externen Kräften in behördenübergreifender Kooperation. Dabei werden speziell geschulte Bedienstete der Justizwache aus mehreren Justizanstalten zusammengezogen und eingesetzt. Das bedeutet in Bezug auf Mitarbeiter:innen, dass sowohl im Vorfeld des Ausbildungsantritts, als auch in der Aus- und Weiterbildung ein Fokus auch auf derartige Themen gelegt wird.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in allen Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren werden zudem regelmäßig umfassendere Haftraumkontrollen (neben den täglichen Haftraumkontrollen), Betriebsdurchsuchungen, sonstige Raumdurchsuchungen sowie Personenkontrollen/-durchsuchungen im Rahmen des Strafvollzugsgesetzes durchgeführt. Diese Kontrollen erfolgen in unregelmäßigen Abständen und ohne vorherige Ankündigung.