"Sehr gerührt"

Anwältin: Fritzl "war den Tränen nahe"

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 Verteidigerin Astrid Wagner spricht von einem "Teilerfolg".

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. ist am Donnerstag bedingt aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug entlassen worden. Vorangegangen war eine nicht öffentliche, aber von Medieninteresse begleitete Anhörung durch einen Senat dreier Richterinnen am Landesgericht Krems. Der 88-Jährige bleibt bis zur Rechtskraft im aktuellen Setting.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte.  Verteidigerin Astrid Wagner sprach von einem "Teilerfolg", ihr Mandant sei "sehr gerührt". Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, "wie er bereut, was er getan hat. Also er war eigentlich den Tränen nahe." Generell dürfte Josef F. durchaus ein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben. "Er denkt Tag und Nacht an das, was er getan hat, er hat auch den Akt in der Zelle und er hat sich wirklich ganz intensiv damit auseinandergesetzt. Er ist ein Mensch, der absolut zutiefst voller Reue ist", konstatierte die Verteidigerin. 

Fritzl
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Von Mithäftlingen attackiert

Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für Josef F., einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen - dabei geht es wohl um zwei wichtige Umstände, nämlich, dass Fritzl als dementer Senior (der auf den Rollator angewiesen ist) eine entsprechende Betreuung, aber auch Schutz vor den anderen Häftlingen benötigen würden. Fritzl wurde im Hof schon einmal so attackiert., dass ihm einige Zähne ausgeschlagen worden sein sollen.

Gestützt sein dürfte die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Josef F. u.a. aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

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