Taxifahrer gezwungen , Sprengstoffwestenattrappe anzuziehen.
Ein 29-Jähriger ist am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen erpresserischer Entführung und Raub zu sieben Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im Mai diesen Jahres ein Geldinstitut im Bezirk Kufstein überfallen, einen Taxler als Geisel genommen und ihn gezwungen, eine vermeintliche Sprengstoffweste anzulegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte bekannte sich gleich zu Prozessbeginn "teilweise schuldig". Sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant in U-Haft "Zeit zum Nachdenken" gehabt habe: "Er weiß, dass die Tat unrecht war und will seine Strafe absitzen." Er argumentierte allerdings, dass es sich um eine "lächerliche und stümperhafte Tat" gehandelt habe. Es sei kein Bankraub gewesen, sondern Nötigung der Bankangestellten. Außerdem sei es beim "versuchten Diebstahl" geblieben, da das Geld - mehr als 90.000 Euro - die Bank nie verlassen habe.
"Ich wollte den Schlüssel zur Eingangstür, nicht den Tresorschlüssel", beteuerte der 29-jährige Unterländer. Bekommen habe er von der Bankangestellten, die auch als Zeugin geladen war, aber den ganzen Schlüsselbund. Diese bestätigte den Sachverhalt: "Er wollte lediglich den Schlüssel haben, um die Bank zuzusperren." Der Angeklagte hatte dem Vernehmen nach erst im Laufe des Tages aus dem Tresor Geld entnommen, aus der Lade allerdings laut Überwachungskamera unmittelbar nachdem er die Angestellte mit einer Waffen-Attrappe zur Herausgabe des Schlüssels und zum Verlassen der Bank gezwungen hatte. Auch der Taxifahrer, der sechseinhalb Stunden als Geisel in der Bank ausharren musste, stützte diese Darstellung. "Das Wort Tresorschlüssel ist nicht gefallen", war er sich sicher.
Als Geisel hätte ihn der Angeklagte im Glauben gelassen, dass es sich um eine echte Sprengstoffweste und um echte Sprengstofffallen handle. Erst die Polizei habe ihn darüber aufgeklärt. "Ich habe Angst gehabt, aber nicht so extrem", gab der Taxilenker dennoch zu Protokoll. Dafür verantwortlich machte er die Tatsache, dass der Täter immer wieder beteuerte, dass ihm nichts passieren würde.
Der Einschätzung des Verteidigers, dass es sich nicht um Raub handle, schloss sich die Richterin in ihrem abschließenden Urteil nicht an. "Es gibt keinen Zweifel daran, dass es Raub und erpresserische Entführung war", sagte sie. Als Milderungsgründe nannte sie, dass der Angeklagte unbescholten und geständig sei und dass das Geld der Bank zurückgegeben wurde. Als erschwerend beschrieb sie die Tatsache, dass es sich um zwei Delikte handle. Entgegen der Argumentation des Verteidigers nannte sie die Tat darüber hinaus "rational und zielgerichtet". Weiters nahm die Richterin dem Angeklagten die von ihm genannte Begründung, nämlich "Verzweiflung", nicht ab. "Es handelte sich vermutlich eher um Geltungssucht", führte sie aus. Schließlich habe der Mann "keine überbordenden Schulden" gehabt.