DNA-Spur gab den Ausschlag

Bankomat-Diebstahl: Drei Jahre Haft

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49-Jähriger wegen 2018 in Trausdorf verübten Coups schuldig gesprochen.

Eisenstadt. Im Landesgericht Eisenstadt ist am Dienstag ein mutmaßlicher Bankomat-Dieb zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dem 49-Jährigen wurde ein Coup vom März des Vorjahres in Trausdorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) zur Last gelegt, den er mit Komplizen verübt haben soll. Dabei war der Geldausgabeautomat samt knapp 82.000 Euro Inhalt gestohlen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Prozess vor Schöffensenat

Der Prozess vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Daniela Berger) ging am Dienstag bereits in die dritte Runde, da die Befragung mutmaßlicher Entlastungszeugen, mit denen der Mann am ersten Prozesstag überraschend aufgewartet hatte, eine Herausforderung darstellte. Am Dienstag war schließlich die Befragung des früheren Arbeitskollegen, der Ehefrau des Angeklagten sowie der Geschäftsführerin einer rumänischen Firma, bei der der Angeklagte nach seinen Angaben zum Tatzeitpunkt beschäftigt war, möglich.

Details des Prozesses

Zuvor schilderte noch ein Kriminalbeamter Details zu dem Fall. Der Bankomat war in der Nacht auf den 28. März 2018 aus seiner Verankerung im Foyer eines Supermarkts gerissen und samt seinem wertvollen Inhalt weggebracht worden. Am Tag nach der Tat wurde der aufgeschnittene Bankomat in einer Weingartenhütte nahe Sopron gefunden. Zwei Wochen nach dem Coup wurde im ungarischen Kophaza auch der dabei benutzte Wagen sichergestellt, in dem sich noch Glassplitter von der Frontscheibe des Einkaufsmarktes befanden.

Am Tatort selbst fanden Ermittler eine Spitzhacke, die offenbar dazu verwendet worden war, die Eingangstür aufzuhebeln, damit die Täter das Foyer betreten konnten. Eine auf dem Werkzeug gefundene DNA-Spur belastete den Angeklagten, der während des gesamten Verfahrens seine Beteiligung an dem Diebstahl abstritt. Als Zeuge für sein angebliches Alibi - der 49-Jährige will zur Tatzeit nicht in Österreich, sondern daheim in Rumänien auf einer Baustelle beschäftigt gewesen sein - bestätigte zunächst ein ehemaliger Arbeitskollege, dass der Angeklagte mit ihm auf der Baustelle beim Verlegen von Erdgasrohren gearbeitet habe. "Er hat uns hingefahren und hat uns dann geholfen", schilderte er. Die ebenfalls zur Befragung vorgesehene Geschäftsführerin teilte überraschend mit, dass sie die Schwester des Angeklagten sei und entschlug sich der Aussage. Und die Ehefrau des 49-Jährigen sagte zwar ebenfalls, dass ihr Mann sich zur fraglichen Zeit an seinem Arbeitsplatz befunden habe, blieb mit ihren Angaben jedoch letztlich vage. Der Schöffensenat fällte einen Schuldspruch wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch. Im Hinblick auf das umfangreiche Beweisverfahren bestünden "keinerlei Zweifel" daran, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten begangen habe, stellte Richterin Berger in der Urteilsbegründung fest. Es sei ohne Zweifel so, dass er mit der Spitzhacke das Foyer des Geschäfts aufgezwängt habe.

DNA Spur eindeutiger Beweis

Die DNA-Spur sei diesbezüglich ein eindeutiger Beweis, dies würde auch durch einen Sachverständigen bestätigt. Auch die Vorstrafenbelastung bezüglich zweier genau nach dem Muster in Deutschland verübter Bankomatendiebstähle spreche für seine Mitwirkung an der Tat. Eine deshalb in Deutschland verbüßte Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten habe offensichtlich "nicht den gewünschten Eindruck hinterlassen". Einen Milderungsgrund habe das Gericht nicht finden können. Der 49-Jährige, der neben der Haftstrafe auch zur Zahlung von 81.930 Euro binnen 14 Tagen verurteilt wurde, verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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