Die 58-Jährige wurde wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt.
Wegen Unzucht Minderjähriger als Beteiligte durch Unterlassung musste sich am Mittwoch, eine Südburgenländerin im Landesgericht Eisenstadt verantworten. Der 58-Jährigen wurde vorgeworfen, vom Missbrauch ihrer Enkeltochter durch ihren Ehemann zwar erfahren, aber nichts dagegen unternommen zu haben. Sie wurde zu einer eineinhalbjährigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mann wurde bereits wegen Missbrauch verurteilt
Der Mann der
Angeklagten wurde bereits im März dieses Jahres wegen sexuellen Missbrauchs
von fünf Mädchen verurteilt. Er soll über die vergangenen 30 Jahre hinweg
seine zwei Stieftöchter, zwei leibliche Töchter sowie eine Enkeltochter
missbraucht haben. Mit einer Stieftochter hatte er außerdem ein Kind.
Konnte den Vorwürfen nicht glauben
Eine Tochter habe 1997
die heute 58-jährige Mutter über den Missbrauch der Enkelin informiert. Die
Angeklagte zeigte sich im Prozess zu den Vorwürfen geständig. Sie habe die
geschilderten Vorwürfe nicht glauben wollen und sie verdrängt. Zudem hätte
eine starke Abhängigkeit von ihrem Ehemann bestanden, führte der Verteidiger
aus.
Die Frau sei ihrer Verpflichtung einzuschreiten nicht nachgekommen, allerdings liege keine "massive Vorsatzkomponente" und eine untergeordnete Beteiligung vor, erläuterte der vorsitzende Richter des Schöffensenats.