Hohe Geldstrafen

Zigaretten-Schmuggler müssen in Haft

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Sechs Männer wurden zu Strafen zwischen 4.500 und 361.000 Euro verurteilt.

Wegen des Schmuggels von knapp 1,3 Millionen Zigaretten von Serbien über Ungarn nach Österreich sind am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt sechs Männer (32 bis 57 Jahre) zu Strafen zwischen 4.500 Euro und 361.000 Euro verurteilt worden. Die fünf serbischen Staatsbürger und ein Österreicher sollen von Jänner bis Mai 2008 rund 7.000 Stangen über die Grenze gebracht haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Hausmeister als "Kopf"
Vier der sechs Angeklagten sind Busfahrer, die bei ihren Fahrten ein- bis zweimal die Woche die Zigaretten nach Österreich schmuggelten. Als "Kopf der Organisation" agierte ein als Hausmeister arbeitender 56-Jähriger, so Richter Wolfgang Rauter. Bei Telefonüberwachungen sei sein Name im Zusammenhang mit Schmuggelfahrten und Stückzahlen am häufigsten erwähnt worden und auch die anderen Angeklagten gaben zu verstehen, dass er die Organisation "über hatte".

Schwieriger Prozess
Der mit einer Serbisch-Dolmetscherin geführte Prozess gestaltete sich teilweise schwierig. Manche Angaben der Angeklagten wichen bei der Verhandlung von Antworten bei der Ersteinvernahme ab. Und beinahe alle wollten nur "Wachdienste" gemacht haben oder bei der von der Polizei gestörten Übergabe erst kurz zuvor hinzugekommen sein.

Keine genauen Angaben
Der jüngste der Angeklagten und gleichzeitig der Schwiegersohn des 56-Jährigen Mitangeklagten, bekannte sich nur für den Verkauf von 200 Stangen schuldig, von der Organisation habe er nichts gewusst, meinte er zum Richter. "Das Geld habe ich auch immer an den Schwiegervater abgegeben", so der 32-jährige Österreicher. Generell konnten die Angeklagten keinen genauen Angaben über die Höhe der geschmuggelten Tabakwaren machen. Richter Rauter: "Offen gesagt steht im Raum, dass wesentlich größere Mengen geschmuggelt worden sind."

Fünf gehen in Haft
Die Strafen für die Männer setzen sich aus einer Geld- und einer Wertersatzstrafe zusammen, die nach der Schadenssumme bemessen und im Fall der Uneinbringlichkeit in eine Haftstrafe umgewandelt werden. Für den Organisator der Schmuggelei beträgt die Geldstrafe 300.000 Euro oder sechs Monate Haft, die Wertersatzstrafe rund 61.000 Euro oder drei Monate Ersatzfreiheitsstrafe. Zusätzlich fasste er als einziger noch sechs Monate bedingte Haft aus. Die Angeklagten nahmen die Urteile an. Bei fünf von ihnen wurden die Geld- und Wertstrafen als uneinbringlich angesehen, sie werden die Haft antreten. Einzig der 32-Jährige wird die Verfahrenskosten sowie die insgesamt 4.500 Euro Strafe bezahlen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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