Zu Gefängnis verurteilt

Drei Polizisten mit Fußfessel im Dienst

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Irre und kein Einzelfall: Ein verurteilter Polizist versieht mit der Fußfessel Dienst.

Für eine ausgewachsene Streifenbesatzung würde es schon reichen: Inzwischen haben sich schon drei österreichische Polizisten zu den aktuell 239 Straftätern gesellt, die ihre Haftstrafen im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen dürfen: Drei Ordnungshüter, die im Vollrausch schwere Verkehrsunfälle mit Verletzten verursacht und deshalb zu unbedingten Haftstrafen verurteilt wurden. Doch statt hinter Gittern zu schmoren, versehen sie hoheitliche Aufgaben im Namen der Republik.
Der aktuelle Fall: Ein Beamter aus Eisenstadt hat betrunken nicht nur einen Motorradfahrer niedergefahren. Er hat sich seinen Rausch zuvor sogar auf der Dienststelle angetrunken. Fünf Monate wegen Körperverletzung fasste er dafür aus, die er jetzt mit Fußfessel im Innendienst absitzt. Die gesetzlichen Voraussetzungen hat er erfüllt. Einen ordentlichen Wohnsitz konnte er vorweisen, einen festen Job. Und der Dienstgeber hatte nichts dagegen.

Leere Flasche Rum
auf dem Beifahrersitz
Auch nicht bei dem 1,9-Promille-Piloten, der auf dem Weg vom Dienst ins heimische Gurktal mal eben eine Flasche Rum vernichtete. Die anschließende Amokfahrt und einen schweren Unfall ahndete das Gericht mit vier Monaten Gefängnis. Auch der 52-jährige Beamte trägt die Fußfessel.

Vollzugsdirektor Peter Prechtl: "Auch Polizisten dürfen Fußfessel tragen"

ÖSTERREICH: Herr Prechtl, wer genehmigt die Fußfessel im Einzelfall?
Prechtl: Die zuständigen Leiter der Justizanstalten vor Ort.

ÖSTERREICH: Aber die kennen die örtlichen Polizisten doch, oder?
Prechtl: Eher nicht, wenn dann durch Zufall.

ÖSTERREICH: Drei von 242 Straftätern mit Fußfessel sind Polizisten. Ist das tragbar?
Prechtl: Wenn der Dienstherr nichts dagegen hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind, warum nicht?

ÖSTERREICH: Weil Ordnungshüter eine Vorbildfunktion haben und den Staat repräsentieren.
Prechtl: Umgekehrt. Es gibt das rechtliche Mittel des elektronisch überwachten Hausarrests. Sollen Betroffene diesen nicht in Anspruch nehmen dürfen, nur weil sie Polizisten sind?


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