Beschwerde noch diese Woche

Erster Skihütten-Wirt klagt gegen Take-away-Verbot

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''Verschiedene Unternehmer in ihren Rechten Umsätze zu erzielen benachteiligt''

Spital am Pyhrn. Der Betreiber einer Skihütte auf der oberösterreichischen Wurzeralm, Stefan Stadlmayr, bringt eine Verfassungsklage gegen die neue Verordnung, die Take-away für Skihütten verbietet, ein. "Hier werden klar verschiedene Unternehmer in ihren Rechten Umsätze zu erzielen benachteiligt", erklärte sein Anwalt Wolf-Georg Schärf in einer Presseaussendung am Montag.

Die Beschwerde soll noch diese Woche beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden, sagte Schärf im APA-Gespräch. Im Prinzip gehe es um die Ungleichbehandlung von Gastronomiebetrieben. In der Stadt oder in einem Ort dürften Lokale Speisen zum Abholen anbieten, im Skigebiet nicht. Die Intention, dass damit weniger Wintersportler in die Skigebiete kommen, habe sich nicht erfüllt, wie am Wochenende zu sehen gewesen sei.

Stadlmayr berichtete, dass er aufgrund der Lage am Berg bereits vor dem zweiten Lockdown das Winterlager auffüllen und sich für die Saison eindecken musste - das entspreche jährlich einem Warenvorrat im hohen fünfstelligen Eurobereich. "Durch den zweiten und nunmehr dritten Lockdown ist uns ein Betrieb unserer Restaurants und Hotels nicht gestattet", so Stadlmayr.

Vorerst für Tourengeher auf Take-away umgestellt

Vor Weihnachten habe man begonnen, vorerst für Tourengeher, auf Take-away umzustellen. Damit wurden auch entsprechende Umsätze erzielt und zumindest das Fixpersonal konnte beschäftigt werden. Für die Änderung des Angebots und Vorsichtsmaßnahmen wurde abermals eine fünfstellige Summe investiert. "Völlig getroffen von dem nunmehrigen Take-away-Verbot haben wir uns entschlossen, die Verordnung und die Rechtslage durch Rechtsanwalt Dr. Wolf-Georg Schärf prüfen zu lassen", so Stefan Stadlmayr.

"Recht muss Recht bleiben, auch in einer Krisensituation wie der aktuellen Corona-Krise darf es nicht sein, dass einzelne hier offenbar massiv benachteiligt werden", betonte Schärf. Inwieweit diese Rechte hier verletzt wurden, Verordnungen tatsächlich Gültigkeit besitzen und betroffenen Unternehmern hier unter Umständen Schadensersatzansprüche zustehen, solle nun der VfGH prüfen. Schärf rät anderen Betroffenen, jedenfalls hier nicht untätig zu bleiben und ebenfalls Rechtsansprüche prüfen zu lassen. "Eine Sammelklage wäre denkbar, je mehr sich anschließen, desto besser."

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