Weil eine Zeugeneinvernahme scheiterte, muss weiter prozessiert werden.
NÖ. Zu Beginn des Prozesses gegen den Ex-Privatdetektiv Julian H. (41), den Drahtzieher des Ibiza-Videos, betonte der Richter noch, dass es im aktuellen Verfahren in St. Pölten ausschließlich um den illegalen Verkauf von 1,25 Kilo Kokain durch den Angeklagten ginge. Doch am 5. Prozesstag diesen Mittwoch stand dann doch jenes Video im Vordergrund, das ein Politbeben ausgelöst hatte.
Es ging um die finanzielle Situation des Angeklagten, sein Motiv für das angeklagte 50.000-Euro-Drogengeschäft. Der Richter wollte wissen, ob es zutreffe, dass Julian H. eine Bargeldzahlung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel für das Ibiza-Material erwartet habe. „Ich habe nie etwas erwartet und nie etwas bekommen“, sagte der Ex-Detektiv, der nach Veröffentlichung des Videos angeblich in Angst gelebt habe.
Das erwartete Urteil wurde verschoben. Eine Zeugeneinvernahme platzte. Es gilt die Unschuldsvermutung.