Vater Muss jede Woche 1.300 km fahren

Irres Gerichtsurteil: Geldstrafe, wenn Vater Sohn nicht besucht

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In seiner Obsorge-Causa extrem gefordert wird ein Wiener – der Unternehmer muss jede Woche nach Bregenz fahren. 

Wien/Vbg. Seit mehr als zwei Jahren ist der 51-Jährige von der Mutter seines Sohnes (3) getrennt. Die dreiköpfige Familie hatte in einem Haus in NÖ gelebt, bevor die Frau mit dem 3-Jährigen zurück nach Vorarlberg zog. Doch anstatt eine vernünftige Kontaktrechtsregelung zu finden, fühlt sich der Vater von Amts wegen schikaniert. Denn schon bald traf der erste heftige Beschluss des Bezirksgerichts Bregenz ein: Der Vater müsse sein Kind jede Woche von Donnerstag 17 Uhr bis Samstagabend in Vorarlberg besuchen!

Seitdem reiste der Unternehmer dafür wöchentlich die rund 650 Kilometer von Wien an (und wieder retour), um seinen Buben am Bodensee in einem Hotel zu sich zu nehmen. Aufgrund der Anreise mit Flugzeug und Auto sowie der Hotelrechnungen vor Ort entstanden ihm bei den Pflichtbesuchen Kosten von rund 6.000 Euro – pro Monat. „Ich habe es gerne getan, weil ich meinen Sohn über alles liebe“, betont der 51-Jährige.

500 Euro Bußgeld gegen Wiener angedroht

Seit Jänner dieses Jahres fällt es dem Mann auch aufgrund von Geschäftsterminen aber immer schwerer, die Termine akkurat einzuhalten. Immer wieder versuchte er Anordnungen des Gerichtes anzufechten – keine Chance, alle Anträge wurden bisher abgelehnt oder gar nicht bearbeitet. Statt einer umsetzbaren Lösung für alle Beteiligten flatterte vom Bezirksgericht Bregenz Anfang Juli ein unglaublicher Beschluss ins Haus:

Demnach wird dem Wiener jetzt tatsächlich eine Geldstrafe von 500 Euro angedroht, wenn er sich nicht umgehend an die geltende Kontaktrechtsregelung (gemeint sind die wöchentlichen Besuche) hält. „Das ist doch ein Skandal, welcher Vater schafft denn so etwas – sowohl zeitlich als auch finanziell?“, sagt der 51-Jährige zu ÖSTERREICH. Er hätte ausgiebig mit seinen Fahrten gezeigt, wie wichtig ihm das Wohlergehen des Kindes sei. „Aber es muss doch eine andere Lösung geben!“ 

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