Nach Auftakt in Graz

Justiz-Skandal um Jihad-Prozesse

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Fotografier- und Filmverbot: Gericht schützt sich selbst und die Angeklagten.

Selten gab es so viel internationales Medienecho um den Beginn eines Strafprozesses in Österreich: In Graz steht seit Dienstag „Terrorpate“ Fikret B. (50) vor Gericht, der IS-Kämpfer rekrutiert haben soll. Der Prozess gegen den Islamisten ist nur der Auftakt einer Reihe von Jihad-Prozessen – prominenter Angeklagter ist auch Hassprediger Mirsad Omerovic alias Ebu Tejma (33).

Was aufregt: In und rund um das Gericht erließ das Gericht ein strenges Fotografier- und Filmverbot. Journalisten müssen sogar ihre Handys abgeben. Zudem wollen Richter und Staatsanwalt ihre Namen nicht in Zeitungen lesen.

Im Zivilprozess outete Richter die Redakteure

Zwar gilt in Österreich seit der bürgerlichen Revolution von 1848 die Öffentlichkeit von Strafprozessen, aber offenbar nicht bei Jihadisten. Allerdings: Als Hassprediger Omerovic ÖSTERREICH verklagte, wurden die beteiligten Redakteure bei Gericht mit vollem Namen und Adresse (!) genannt. Da hatte das Gericht keine Bedenken wegen der Sicherheit.

Omerovic wurden übrigens rechtskräftig 1.500 Euro Schadenersatz dafür zugesprochen, weil ÖSTERREICH das geschrieben hatte, wofür er nun angeklagt ist.

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