Zadic gerät aufgrund der WKStA politisch jetzt zunehmend unter Druck.
Die rechtswidrige Telefon-Überwachung von drei ÖSTERREICH-Handys wird jetzt ein Fall für das Parlament. Die Rechtsschutzbeauftragte des Obersten Gerichtshofs (OGH), Prof. Dr. Gabriele Aicher, hatte in einer sehr umfangreichen, 13-seitigen Beschwerde schwere Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geübt. Die WKStA hatte die Überwachung der Handys von ÖSTERREICH, von Helmuth und Wolfgang Fellner beantragt, ohne die bei einem solchen Bruch des Redaktionsgeheimnisses zwingend erforderliche Genehmigung der Rechtsschutzbeauftragten des OGH einzuholen.
Die ÖVP bringt nun eine parlamentarische Anfrage zu diesem in der 2. Republik bisher einmaligen Bruch des Redaktionsgeheimnisses ein. Besonders brisant: Die Anfrage ergeht direkt an die grüne Justizministerin Alma Zadic, die seit Wochen zu der Causa schweigt. In der parlamentarischen Anfrage heißt es wörtlich: „Frau Dr. Aicher stellte klar, dass der, der den Rechtsstaat vertritt, sich selbst an die Vorgaben des Rechtsstaates zu halten hat, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt, dass die letzten Entwicklungen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit darstelle sowie dass fortlaufend versucht wird, Grenzen zu verschieben und sie diese Beobachtung persönlich beunruhige.“
Konkret will die ÖVP von der Justizministerin wissen:
1. Wann und in welcher Form werden Sie den Nationalrat über diese Vorgänge im Detail informieren?
2. Werden Sie die Beschwerde der Rechtsschutzbeauftragten dem Nationalrat zur Kenntnis bringen?
3. Wie oft hat in der Vergangenheit der Rechtsschutzbeauftragte eine – wie in der angeführten Medienberichterstattung erwähnten – Beschwerde erhoben?
a) Welche Umstände haben zu derartigen Beschwerden geführt?
b) Wie wurde in diesen Beschwerden entschieden?
4. Ist es tatsächlich richtig, dass aufgrund des Umstandes, dass der gesamte Ibiza-Komplex einen einzigen Ermittlungsakt bildet, dazu führt, dass immer derselbe Richter oder dieselbe Richterin über Zwangsmaßnahmen (wie z.B. Hausdurchsuchungen) bzw. derselbe Rechtsmittelsenat am Oberlandesgericht Wien über dagegen gerichtete Beschwerden entscheidet?
5. Ist es tatsächlich richtig, dass aufgrund des Umstandes, dass der Ibiza-Komplex einen einzigen Ermittlungsakt bildet, dazu führt, dass alle Beschuldigten und deren Strafverteidiger Einsicht in den gesamten Akt haben?
a) Wie viele Beschuldigte und wie viel Strafverteidiger haben Einsicht in diesen Akt?
6. Was sind die Gründe, warum die einzelnen Ermittlungsstränge im Ibiza-Komplex nicht in getrennten Akten geführt werden, um die unter 4. und 5. dargestellten Problemlagen hintanzuhalten?
7. Bei Vorliegen welcher Umstände ist es rechtlich angezeigt, getrennte Ermittlungsakten zu führen?
a) Was sind die Gründe, warum die einzelnen Ermittlungen nicht in getrennten Akten geführt werden?
8. Ist in Österreich die Frage des Zufallsfundes ausreichend genau geregelt, um eine Verletzung des auch in Österreich anerkannten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausschließen zu können?
9. Wird nach Ihrer persönlichen Meinung insbesondere in der österreichischen Rechtsordnung ausreichend auf den Grundsatz, dass personenbezogene Daten nur für einen bestimmten Zweck verarbeitet werden dürfen, Bedacht genommen?
10. Wie ist die österreichische Rechtslage betreffend Zufallsfunde im Vergleich zur Rechtslage in Deutschland zu bewerten?
11. Werden Sie die Kritikpunkte ernst nehmen und das persönliche Gespräch mit der Rechtsschutzbeauftragten suchen und werden Sie den Nationalrat über dieses Gespräch informieren?
12. Welche konkreten Schritte werden Sie einleiten, um der geschilderten Fehlentwicklung entgegenzuwirken?
Zadic gerät aufgrund der WKStA politisch jetzt zunehmend unter Druck. Denn die ÖVP hat auch eine zweite parlamentarische Anfrage an die Justizministerin gestellt, bei der es um die mutmaßlichen Geheimakten-Leaks der WKStA an Falter-Chefredakteur Florian Klenk geht. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl will von Zadic wissen will, warum etwa Falter-Chefredakteur Florian Klenk mutmaßlich geleakte Aktenteile rund um eine Hausdurchsuchung zur Einsicht vorliegen gehabt habe. „Werden Sie dem begründeten Verdacht nachgehen, ob bei der WKStA eine Verletzung des Amtsgeheimnisses zu vertreten ist?“, fragt die ÖVP Zadic in der Anfrage weiter. Und auch Oberstaatsanwalt Adamovich wird ins Visier genommen: „Stimmt es, dass die Lebensgefährtin bzw. Ehefrau von Oberstaatsanwalt Adamovich, Frau Sarah B. als Hilfskraft der WKStA mit der Auswertung der SMS und sonstigen Chats von Thomas Schmid beauftragt ist?“
Der Justiz-Krimi um die WKStA geht damit in die nächste Runde…