Fünf Monate Haft

19-jähriger Vater schüttelte Säugling

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Ein Kärntner ist am Landesgericht Klagenfurt wegen schwerer Körperverletzung und Quälens seiner drei Monate alten Tochter schuldig gesprochen worden. 

Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt. Darüber hinaus erklärte sich der Angeklagte bereit, ein Antigewalttraining zu machen und Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung und Quälens Unmündiger

Staatsanwältin Doris Kügler hatte dem Angeklagten vorgeworfen, das Kind im Oktober 2017 mehrfach heftig geschüttelt zu haben. Er habe versucht, es zu beruhigen, doch das Baby habe nur noch mehr geschrien, sagte er in der Einvernahme. Daraufhin schüttelte er es mehrere Male heftig. Laut Gutachten erlitt der Säugling dadurch multiple filmartige Blutungen an der Hirnoberfläche beider Großhirnhemisphären, ausgedehnte Netzhautblutungen sowie vorübergehende Hirnfunktionsstörungen und einen Gehirnkrampfanfall. Nach einem wochenlangen Krankenhausaufenthalt waren monatelange Nachbehandlungen notwendig.
 
Laut Aussage der Mutter entwickle sich das nun eineinhalb Jahre alte Mädchen gut, derzeit seien keine Folgen erkennbar. Die kinderpsychiatrische Sachverständige rechnet dennoch mit Spätfolgen. Diese seien derzeit nicht absehbar, doch treten deutliche Schwierigkeiten in höheren kognitiven Leistungen zu 62 bis 96 Prozent im späteren Alter auf, so die Gutachterin.
 
In einer ersten Verantwortung hatte der Angeklagte behauptet, das Kind sei auf den Boden gefallen. Bei der Hauptverhandlung gab er jedoch zu, seine Tochter geschüttelt zu haben und bekannte sich vollinhaltlich schuldig. Laut Gutachter könne man die Verletzungen auch nicht auf einen Sturz zurückführen.
 
Er sei überfordert gewesen, sagte der Angeklagte. Er wollte das Kind nicht verletzen, er wollte nur, dass es aufhört zu schreien. Die Mutter des Kindes war zu diesem Zeitpunkt im Bad. Nach eigenen Aussagen sprang sie sofort aus der Badewanne, als sie das "sehr schrille" Schreien hörte. "Es klang, als ob sie gleich sterben würde", erzählte sie im Zeugenstand. Der Säugling lag auf dem Rücken, war bleich und schrie. Sie riefen sofort die Rettung.
 

Urteil ist nicht rechtskräftig

Einzelrichter Michael Schofnegger erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Angeklagte hingenommen habe, das Kind schwer zu verletzen, was einem bedingten Vorsatz entspreche. Für eine absichtliche, schwere Verletzung sehe er keine Hinweise. Erschwerend wertete er jedoch, dass der 19-Jährige die Wehrlosigkeit eines drei Monate alten Kindes ausgenützt habe und Gewalt gegen ein unmündiges Opfer, das auch noch seine Verwandte sei, ausgeübt habe, sowie das Zusammentreffen eines Verbrechens (schwere Körperverletzung) und eines Vergehens (Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen). Mildernd wurden die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis des Angeklagten gewertet. Dem Kind sprach der Richter ein Teilschmerzengeld von 1.000 Euro zu.
 
Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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