"Bis wir alle wieder gleich sind"

2G-Regel: Erstes Lokal schließt

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Ein Café schließt wegen der neuen 2G-Regelung vorerst seine Pforten.

Kärnten. Dieses Posting ging über Nach viral: "Wir hoffen auf bald! Wir schließen bis wir alle wieder gleich sind!?!", schrieb das Kärntner Rathauscafé Millstatt gestern auf Facebook. Das Lokal schloss wegen der neuen 2G-Regelung seine Türen – vorerst. Österreichweit dürfen ab heute nur Geimpfte und Genesene in Lokale. Der Grund für die Maßnahmen sind die explodierenden Corona-Infektionszahlen und die steigenden Spitalszahlen.

Unter dem Posting finden sich mehr als 250 Kommentare. "Ich finde das mega mutig von euch und ihr habt meinen vollen Respekt!", schreibt etwa eine Userin. "Meinen allergrößten Respekt. Das nenne ich mal a Ansage! Ein Mensch der nur den Menschen sieht und sonst nichts!", so eine Andere.

Ab Montag gilt in Österreich 2G 

Ab Montag, gelten in Österreich schärfere Corona-Regeln: Wer weder geimpft noch genesen ist, wird von praktisch allen öffentlichen Vergnügungen ausgeschlossen. Die entsprechende Verordnung hat das Gesundheitsministerium Sonntagabend offiziell kundgemacht. Einige Details der 2G-Regeln sind neu, etwa für Kinder und Jugendliche. Pflichtschüler müssen demnach nicht geimpft sein, für sie reicht der Ninjapass.

Die Verschärfungen waren Freitagabend von Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bekanntgegeben worden, gemeinsam mit den Landeshauptleuten reagierte man auf die stark steigenden Infektionszahlen. Demnach gilt ab Montag 2G überall dort, wo bisher 3G gegolten hat, also etwa in der Gastronomie, im Theater oder bei Konzerten (nicht aber in Museen), Sportveranstaltungen oder bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur.

Auch Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sind betroffen. Ausgenommen werden aber Besuche im Rahmen der Palliativ-und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, hieß es in einer Medienunterlage des Ministeriums. Auch bei Begräbnissen, die in geschlossenen Räumen stattfinden und bei denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gilt FFP2-Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn alle Anwesenden einen 2G-Nachweis vorweisen. 

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